2018-03-13: (Der Betrieb von Campingplätzen in Gaienhofen nebst dazugehöriger/-n Gastronomie, Strandbäder, Parkplätze, Zuwegungen und sonstigen Anlagen und die Erbringung von Leistungen die mit dem vorgenannten Gegenstand in Zusammenhang stehen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Strandweg 3-18, 78343 Gaienhofen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Campingplatz Horn Verwaltungs-GmbH, Gaienhofen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 717776), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgenommen hiervon sind Geschäfte zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer des persönlich haftenden Gesellschafters.
2018-09-03: Schreibweise geändert, nun Campingplatz Horn GmbH & Co. KG. Die Gemeinde Gaienhofen hat im Wege der Ausgliederung den kommunalen Regiebetrieb "Bade- und Zeltplatzbetrieb", Gaienhofen nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 18.05.2018 und der Versammlungsbeschlüsse vom 15.05.2018 und 28.08.2018 auf die Gesellschaft übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.