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CardPlus System GmbH

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Adresse / Anfahrt
Schaberger Straße 11a
42659 Solingen
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-04-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2019. Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 4, 40822 Mettmann. Gegenstand: Die Vermittlung und der Vertrieb von Plastikkarten aller Art, insbesondere von Eventausweisen und Chipkarten inklusive RFID-Karten sowie von Ausweiserstellungs- und Zutrittskontrollsystemen und allen damit verbundenen Zubehörartikeln, Verbrauchsmaterialien und Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ludwig, Uwe, Solingen, *24.03.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Ludwig, Christine, Solingen, *20.07.1965.

2020-06-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Ziffer (2) (Sitz) und § 3 (Kapital) und mit ihr die Sitzverlegung nach Solingen und die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR beschlossen. Solingen. Geschäftsanschrift: Schaberger Straße 11A, 42659 Solingen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.04.2020 Teile des Vermögens der CardPlus Inhaber Uwe Ludwig e.K. mit Sitz in Mettmann (Amtsgericht Wuppertal, HRA 24472) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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