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CareFlex Personaldienstleistungen gemeinnützige GmbH

Personalwesen, Vollzeit Eingliederungshilfe, Validierung..., Schnellbewerbung, Alsterdorf, Deine Lebenssituation
Adresse / Anfahrt
Paul-Stritter-Weg 7
22297 Hamburg
1x Adresse:

Holstenstraße 26
24103 Kiel


Kontakt
39 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 39 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-06-27:
Vertretung geändert, nun Geschäftsführer: Schirren, Reinhold, Hamburg, *20.01.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-05-23:
Geschäftsanschrift: Paul-Stritter-Weg 7, 22297 Hamburg . Der mit der Alsterdorf Finanz- und Personalkontor GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 95888) am 20.12.2005 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 14./22.01.2014 bzw. 04.02.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2014 hat der Änderung zugestimmt.

2019-11-06:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Nipken, Wolfgang, Norderstedt, *31.10.1958. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Heuer, Henning, Hamburg, *19.03.1974; Renck, Daniel, Kiel, *12.03.1985.

2020-01-16:
Der mit der Alsterdorf Finanz- und Personalkontor GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 95888) am 20.12.2005 abgeschlossene und am 14./22.01.2014 bzw. 04.02.2014 geänderte Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 17.12.2019 erneut geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2019 hat der Änderung zugestimmt.

2020-05-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CareFlex Recruiting Experts GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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