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Centralstation Druck + Kopie GmbH

Copyshop, Druckdaten, Bezirke Prenzlauer..., Bezirke Prenzlauer Berg, Direkt am Volkspark, Ihr innovativer Dienstleister
Adresse / Anfahrt
Danziger Straße 173
10407 Berlin
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2016-07-05:
Firma: Centralstation Druck + Kopie GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Danziger Straße 173, 10407 Berlin; Gegenstand: Betrieb eines Digitaldruck-, Repro- und Weiterverarbeitungsservices; Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Schirbel, Holger, *21.11.1969, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Schirbel, Julia, geb. Much, *10.04.1977, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.05.2016 mit Änderung vom 21.06.2016 in § 15 ; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Centralstation Druck & Kopie - Schirbel & Schirbel oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 52345 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 12.05.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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