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AROSTA Abgassysteme GmbH

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30629 Hannover
1x Adresse:

Postfach 680353
30609 Hannover


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4x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-02:
Die Gesellschafterversammlung hat am 21.08.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00 DM) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,38 um EUR 241,62 auf EUR 102.500,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um weitere 357.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der AROSTA Schornsteintechnik GmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover, HRB 991) beschlossen. 460.000,00 EUR.

2009-01-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2008 mit der AROSTA Schornsteintechnik GmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover, HRB 991) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2013-08-29:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.08.2013 mit der Jörg Junker Industrievertretungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Sarstedt (Amtsgericht Hildesheim HRB 201061) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2013-09-10:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Jörg Junker Industrievertretungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Sarstedt am 28.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.