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Cheburashka gemeinnützige GmbH

Kindergarten, Winsviertel, Bilingualität..., Bildungsprogramm, Musik-Kita, Sprachförderung, Adagio, Erzieher/in, Tiergarten, Sprachlerntagebuch, Rudow
Adresse / Anfahrt
Bernhard-Lichtenberg-Straße 9
10407 Berlin
9x Adresse:

Christburger Straße 25
10405 Berlin


Wilsnacker Straße 40
10559 Berlin


Forststraße 2-4
14163 Berlin


Mindener Straße 11
10589 Berlin


Jablonskistraße 35
10405 Berlin


Thulestraße 42
13189 Berlin


Nahariyastraße 40
12309 Berlin


Wisbyer Straße 36-37
13189 Berlin


Stubenrauchstraße 103
12357 Berlin


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2012-09-19:
Firma: Cheburashka gemeinnützige GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Bernhard-Lichtenberg-Straße 9, 10407 Berlin Gegenstand: Die Gesellschaft dient der Förderung, Bildung und Erziehung von Kindern. Die Gesellschaft verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke; sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Gegenstand des Unternehmens ist die Unterhaltung von Kindertagesstätten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Seydel, Natalia, *02.05.1970, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.08.2012 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vorschulförderungsverein e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 26995 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 16.08.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..