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Vollblutwerber GmbH

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Adresse / Anfahrt
Lotzbeckstraße 29
77933 Lahr
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-12:
Multi-Bonus GmbH - Gesellschaft für innovative Vertriebssysteme, Lahr/Schwarzwald, Lotzbeckstraße 29, 77933 Lahr/Schwarzwald. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Vollblutwerber GmbH.

2017-07-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Malte C. Bayer, *05.03.1969, Lahr als Inhaber der Firma "planX Werbeagentur, Inhaber Malte C. Bayer e.K.", Lahr (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705131) um 2.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 27.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann planX Werbeagentur, Inhaber Malte C. Bayer e.K., Lahr hat als Inhaber der Firma "planX Werbeagentur, Inhaber Malte C. Bayer e.K.", Lahr (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705131) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrags vom 12.07.2017 und des Versammlungsbeschlusses vom 12.07.2017 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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