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Claris.net GmbH & Co. KG

Autohaus, Fahrzeugmanagement, CRM und Leadmanagement..., DMS, Prozessoptimierung, Development
Adresse / Anfahrt
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg
1x Adresse:

Strandweg 58
22587 Hamburg


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2012-11-28:
(Die Entwicklung und der Vertrieb von Software, insbesondere für den Automobilhandel. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Strandweg 58, 22587 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: DMS Development Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 125309).

2015-04-01:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Falkensteiner Ufer 52, 22587 Hamburg.

2015-09-21:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Otto, Cornelia Eva, Hamburg, *31.05.1989; Puls, Manfred, Seevetal, *21.07.1960.

2017-12-14:
Prokura erloschen Puls, Manfred, Seevetal, *21.07.1960.

2018-03-13:
Neue Firma: Claris.net GmbH & Co. KG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg.

2020-10-19:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.09.2020 im Wege des Formwechsels in die Claris.net GmbH mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg, HRB 165132) am 19.10.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.