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Clausthaler Umwelttechnikinstitut GmbH

Forschung, HTML Matomo, Readspeaker..., Minuten HTML Matomo, Kurzzeitiges, Aktiviert, AOP-Conferences, CUTEC-Institut
Adresse / Anfahrt
Leibnizstraße 21+23
38678 Clausthal-Zellerfeld
Kontakt
49 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 49 Mitarbeiter
Gründung 1990
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2011-06-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Gemeinnützigkeit) beschlossen. Geschäftsanschrift: Leibnitzstr. 23, 38678 Clausthal-Zellerfeld.

2013-01-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr.-Ing. Carlowitz, Otto, Wolfenbüttel, *24.06.1949. Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr.-Ing. Faulstich, Martin, Clausthal-Zellerfeld, *13.07.1957.

2013-07-19:
Vertretungsberechtigung geändert, nun: Geschäftsführer: Prof. Dr.-Ing. Faulstich, Martin, Clausthal-Zellerfeld, *13.07.1957, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-05:
Prokura erloschen: Sommer, Klaus-Reinhard, Göttingen, *25.03.1952.

2016-02-29:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Eberhardt, Martin, Langelsheim, *12.11.1963.

2017-05-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr.-Ing. Faulstich, Martin, Clausthal-Zellerfeld, *13.07.1957. Bestellt als Geschäftsführer: Eberhardt, Martin, Langelsheim, *12.11.1963, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Eberhardt, Martin, Langelsheim, *12.11.1963.

2017-07-31:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Vermögensübertragungsvertrages vom 14.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2017 und des Beschlusses des Kabinetts des Landes Niedersachsen vom 30.05.2017 als übernehmender Rechtsträger ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Vermögensübertragung auf das Land Niedersachsen übertragen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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