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Club Business Service GmbH

Physiotherapie, Fitnessbranche, Schachzüge zur Realisierung..., CBS, Bräunungs, IdKo, FIBO, beschränkter, WIFA, Netzwerktreffen, Thera-Biz
Adresse / Anfahrt
Potsdamer Platz 2
53119 Bonn
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Club Business Service GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermittlung von potentiellen Käufern und Verkäufern von Unternehmen der Fitness-, Wellness- und Freizeitbranche. Beratungen - bei An- und Verkauf von Unternhemen - zum Aufbau von Kettenbetrieben, Franchising, Leasing und Finazierung - Umsatzförderungsmaßnahmen - Vermittlung von kostensparenden Rahmenverträgen mit Kooperationspartnern. Nicht mehr Geschäftsführer: Sufczynski, Jacek, Marburg, *06.11.1959. Bestellt zum Geschäftsführer: Ebener, Volker, Bonn, *01.05.1944, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-09-14:
Geschäftsanschrift: Potsdamer Platz 2, 53119 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2009 mit der YOU-Team-Messe-Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 5873) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-04-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2009 mit der IdKo Verwaltungs GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 16644) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-09-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2010 mit der YOU-Team Messe GmbH & Co.KG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 4283) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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