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CODATA Outsourcing KG Steuerberatungsgesellschaft

Buchungsdienstleistungen, Gehaltsbuchhaltung, Buchstelle..., Kirchheim/Teck
Adresse / Anfahrt
Kolbstraße 2-6
73230 Kirchheim unter Teck
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-11-04:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kolbstraße 2 - 6, 73230 Kirchheim unter Teck. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Rager, Ulf, Waldenbuch, *14.07.1964. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RAGER GmbH Steuerberatungsgesellschaft.", Stuttgart gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-01-20:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Codata-Buchstelle Gesellschaft mit beschränkter Haftung Steuerberatungsgesellschaft", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRB 230227) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-08-27:
Einzelprokura: Diez, Roland, Kirchheim unter Teck, *17.09.1964.