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Codevise Solutions GmbH

Informationstechnologie & -dienste, Betrieb individueller Webapps, Webservices..., Pageflow, Datawrapper, Nutzerkonten, Bavella, Brèche, Calenzana, Capitello
Adresse / Anfahrt
Deutz-Mülheimer-Straße 119
51063 Köln
1x Adresse:

Deutz-Mülheimer Straße 129
51063 Köln


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2019-01-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2018. Geschäftsanschrift: Deutz-Mülheimer-Straße 129, 51063 Köln. Gegenstand: die Beratung, Konzeption und Programmierung in der Informationstechnologie und verwandte Geschäfte; ferner die Administration, Konfiguration und Webhosting. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Runkel, Jörg, Köln, *04.08.1977; Tsoumenis, Vangelis, Köln, *13.05.1980, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-03-07:
Beim Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Codevise Solutions Limited, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht alsübertragender Gesellschaft und der CODEVISE Software GmbH, einerGesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz inKöln, als übernehmender Gesellschaft eingereicht worden.Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Registrar ofCompanies for England and Wales, Cardiff unter Company No.06169248. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregisterdes Amtsgerichts Köln unter HRB 96711.Zu den Modalitäten der Ausübung der Rechte derGläubiger/Minderheitsgesellschafter wirdmitgeteilt:a) Betreffend die übertragende Gesellschaft:Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger derübertragenden Gesellschaft (Codevise Solutions Limited) kanngemäß Reg. 11 und 14 (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (imFolgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einerGläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von derenZustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist(vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber demHigh Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court aufdieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf derVerschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. DasStimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wertseiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamtenVerbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nurinsoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in derGläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertretermitstimmen. NähereInformationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenanntenGläubigerrechte können jederzeit bei der CODEVISE SoftwareGmbH, Herrn Jörg Martin Runkel, unter der Geschäftsadresse inDeutz-Mülheimer-Straße 129, 51063 Köln, kostenlos angefordertwerden.b) Zur übernehmenden Gesellschaft:Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen CODEVISESoftware GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzungbeteiligten CODEVISE Software GmbH Sicherheit zu leisten, wennsie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung derVerschmelzung in das Register des Sitzes der CODEVISE SoftwareGmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlichanmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sieglaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrerForderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in derBekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei derCODEVISE Software GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht,Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die imFalle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einerDeckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihremSchutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieserAnspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungenkönnen aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischenAnspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichenAnsprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts dieSicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit vonBedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zusichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar aufGeld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch aufLieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen einSicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell darausresultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch gegen die CODEVISE Software GmbH istunmittelbar gegenüber der CODEVISE Software GmbH unter derenGeschäftsanschrift Deutz-Mülheimer-Straße 129, 51063 Köln, derAnspruch gegen die Codevise Solutions Limited ist unmittelbargegenüber der Codevise Solutions Limited unter derenGeschäftsanschrift 69 Great Hampton Street, Birmingham B18 6EW,Großbritannien, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaueBeschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderungerforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitereNachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass dieSicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachungder Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister derCODEVISE Software GmbH gefordert werden muss.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung derRechte der Gläubiger können kostenlos bei der inländischenGeschäftsanschrift der CODEVISE Software GmbH eingeholtwerden, und zwar: Deutz-Mülheimer-Straße 129, 51063 Köln.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte derMinderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitendenVerschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unterder vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenloseingeholt werden können: Unter den Voraussetzungen des § 122hUmwG kann die Verbesserung des Umtauschverhältnisses verlangtwerden. § 122i UmwG ist nicht anwendbar, weil die übernehmendeGesellschaft dem deutschen Recht unterliegt. Den Gesellschafternder übernehmenden Gesellschaft steht im Fall einer Verletzung vonRechtsvorschriften das Recht zur Anfechtung des zustimmendenGesellschafterbeschlusses zu.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung derRechte von Minderheitsgesellschaftern können bei der inländischenGeschäftsanschrift der CODEVISE Software GmbH eingeholtwerden, und zwar: Deutz-Mülheimer-Straße 129, 51063 Köln.

2019-07-09:
Die Gesellschafterversammlung hat am 26.03.2019 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 1. zu ändern. Ferner wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Codevise Solutions Limited mit dem Sitz in Birmingham, England (Registrar of Companies for England an Wales, Cardiff, Company No. 06616766) beschlossen. Neue Firma: CODEVISE Solutions GmbH. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2019-07-09:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 21.02.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tage mit der Codevise Solutions Limited mit Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House, No.06616766) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-08-27:
Ferner wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Codevise Solutions Limited mit dem Sitz in Birmingham, England (Registrar of Companies for England an Wales, Cardiff, Company No. 06169248) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 21.02.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tage mit der Codevise Solutions Limited mit Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House, No.06169248) verschmolzen.

2019-11-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 Ziffer 4 beschlossen.

2021-03-12:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Deutz-Mülheimer-Straße 119, 51063 Köln.

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