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Theum AG

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Adresse / Anfahrt
Schönbergstraße 45
73760 Ostfildern
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Gründung 2001
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-03:
Bestellt als Geschäftsführer: Arend, Christian, Dietzenbach, *27.02.1962, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-10-27:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "doXtop GmbH", Reichenbach an der Fils (Amtsgericht Stuttgart HRB 723943) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-10-27:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Coextant Professional Services GmbH", Ostfildern (Amtsgericht Stuttgart HRB 214484) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-02-09:
Geschäftsanschrift: Schönbergstr. 45, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Arend, Christian, Dietzenbach, *27.02.1962.

2009-08-10:
Einzelprokura: Fuchs, Michael, Kirchheim unter Teck, *25.08.1969.

2017-09-13:
Fehlende Schließung des Registerblattes in der Eintragung laufende Nummer 8 Spalte 6 nachgeholt: Das Registerblatt ist geschlossen.

2017-09-13:
Fehlende Schließung des Registerblattes in der Eintragung laufende Nummer 8 Spalte 6 nachgeholt: Das Registerblatt ist geschlossen.

2017-09-13:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2017 mit der Aktiengesellschaft "Theum AG", Ostfildern (Amtsgericht Stuttgart HRB 213941) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-09-13:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2017 mit der Aktiengesellschaft "Theum AG", Ostfildern (Amtsgericht Stuttgart HRB 213941) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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