Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Color Vision GmbH

Analytische Bildverarbeitung, Digitalen, Service...
Adresse / Anfahrt
Pfalzstraße 50
64385 Reichelsheim (Odenwald)
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kepper, Jochen, Reichelsheim, *16.10.1961; Weimar, Karlheinz, Darmstadt, *23.04.1957. Bestellt als Geschäftsführer: Münnich, Detlev, Dreieich, *23.09.1956, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hasslinger, Stefan, Bad Kreuznach, *02.06.1960; Ziegler, Andre, Darmstadt, *30.04.1969.

2009-01-13:
Prokura erloschen: Hasslinger, Stefan, Bad Kreuznach, *02.06.1960.

2012-08-30:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Hartmann Druckfarben GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 7083) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-09-06:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hartmann Druckfarben GmbH am 04.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing