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Compact Floor GmbH

Baustoffe, AirUnit, Interaktion..., Wärmeleitschichten, Ausgleichswärmedämmung, Wohnraumlüftung, Flächenheizung, CompactFloor®, Unverbindliches, THERM
Adresse / Anfahrt
Hager Feld 8
49191 Belm
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Gründung 2015
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2015-03-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2015. Geschäftsanschrift: Hager Feld 8, 49191 Belm . Gegenstand: die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Wärme- und Kühlleitschichten für den Decken-, Wand- und Fußbodenbereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meyer, Ann-Kathrin, Ibbenbüren, *14.06.1984; Schuschan, Daniel, Georgsmarienhütte, *22.01.1984, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-05-10:
Bestellt als Geschäftsführer: Piephans, Andreas, Osnabrück, *25.03.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-12-29:
Nicht mehr Geschäftsführer: Meyer, Ann-Kathrin, Ibbenbüren, *14.06.1984.

2020-05-11:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.12.2019 mit der MFH systems GmbH mit Sitz in Belm verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit gleichzeitiger Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers vom heutigen Tage wirksam geworden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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