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Compleat GmbH

Catering, Nährwerten, Ernährungsstil..., Bowl, Registriere, Bleibe, Foodtruck, Fitnessstudios, Ernährungsziel, Teambestellungen, Verkaufsstationen
Adresse / Anfahrt
Kurfürsten-Anlage 52
69115 Heidelberg
4x Adresse:

Rohrbacher Straße 2
69115 Heidelberg


Unterweingartenfeld 6
76135 Karlsruhe


Eppelheimer Straße 80
69123 Heidelberg


Glauburgstraße 5
60318 Frankfurt am Main


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mind. 8 Mitarbeiter
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HR-Bekanntmachungen:

2021-03-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2020. Geschäftsanschrift: Kurfürsten Anlage 52, 69115 Heidelberg. Gegenstand: Der Gesellschaft ist die Zubereitung sowie der Verkauf und der Vertrieb von Ernährungsprodukten im Bereich Fitness & Health, darunter insbesondere Speisen und Getränke. Die Gesellschaft kann hierzu ein Franchisesystem einrichten, verwalten und betreiben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Eitler, Felix, Heidelberg, *13.12.1991; Michaeli, Christian, Heidelberg, *19.08.1991, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Mission Nutrition OHG", Heidelberg gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.