2007-07-18: CM Komplementär 07-835 GmbH & Co. KG, München (Bavariaring 29, 80336 München, Verwaltung und Erhaltung von eigenen Vermögenswerten, soweit dazu keine besondere Genehmigung erforderlich ist, insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: CM Komplementär GmbH, München (Amtsgericht München, HRB 55783), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-03-12: Firma geändert nun: Computershare Beteiligungs GmbH & Co. KG. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: CM Komplementär GmbH, München (Amtsgericht München, HRB 55783). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Computershare Verwaltungs GmbH, München (Amtsgericht München HRB 170237).
2008-05-14: Firma geändert, nun: Computershare Deutschland GmbH & Co. KG.
2008-12-10: Die Computershare GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 154331) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.10.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-11-07: Einzelprokura: Balling, Alexander, Dachau, *21.09.1963. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dickert, Götz, Eltville, *23.05.1963; Jeschke, Christian, Hünstetten, *24.08.1973; Schwarz, Michael, Penzberg, *24.09.1973.
2012-11-21: Die Computershare HV-Services AG mit dem Sitz in Schwabhausen (Amtsgericht München HRB 136668) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.10.2012 und der Beschluss der Gesellschafterversammlung und der Beschluss der Hauptversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-11-10: Die PR im Turm HV-Service Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Mannheim ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.09.2016 und der Beschluss der Gesellschafterversammlung und der Beschluss der Hauptversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-01-18: Die VisEq GmbH mit dem Sitz in Grünwald ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.