Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Concilio Energie GmbH

Zwischenhandel, Energiebeschaffung, Energiestratege..., Wettbewerbsvorteil, Energiemanagement, Zielgewicht
Adresse / Anfahrt
Gänsanger 11b
92355 Velburg
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2020-08-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2020. Geschäftsanschrift: Gänsanger 11 b, 92355 Velburg. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb von Energie- und Umweltprodukten sowie fachspezifische Coachings und Schulungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nagel, Claus, Velburg, *16.12.1955, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-09-01:
Die Gesellschaft hat am 26.08.2020 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der CONCILIO INTERNATIONAL Limited mit dem Sitz in Birmingham / Großbritannien (Registrar of Companies for England and Wales, Company No. 6283037) eingereicht. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehenhinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Concilio Energie GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Concilio Energie GmbH unter deren Geschäftsanschrift in Gänsanger 11 b, 92355 Velburg, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Concilio Energie GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (CONCILIO INTERNATIONAL Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Weder bei der CONCILIO INTERNATIONAL Limited noch bei der Concilio EnergieGmbH existieren Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübungvon deren Rechten entfallen.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechtekönnen jederzeit bei der Concilio Energie GmbH, Herrn Claus Nagel, unter der Geschäftsadresse in Gänsanger 11 b, 92355 Velburg, kostenlos angefordert werden.

2021-05-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2020 hat die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Vertrieb von Wellness-, Energie- und Umweltprodukten, sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die der Verbesserung der Lebensqualität dienen und fachspezifische Coachings und Schulungen. Die CONCILIO INTERNATIONAL Limited mit dem Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff 628337) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 11.11.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.

2021-05-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der CONCILIO INTERNATIONAL Limited mit dem Sitz in Birmingham / Großbritannien und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

Marketing