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Corecoms Consulting GmbH & Co. KG

Change-Prozessen, Sondersituationen, Kommunikationsberatung..., Reputation, Kommunikatoren
Adresse / Anfahrt
Goethestraße 29
60313 Frankfurt am Main
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2021-07-20:
(Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, alles im Namen und auf eigene Rechnung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Goethestraße 29, 60313 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Corecoms Verwaltung GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 119349), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-08-26:
Registerstelle von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Corecoms Verwaltung GmbH, Frankfurt am Main , mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-09-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Corecoms Consulting GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-09-30:
Firma geändert, nun: Neue Firma: Corecoms Consulting GmbH & Co. KG.