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Cremers & Partner Steuerberater, Rechtsanwalt Partnerschaft

Adresse / Anfahrt
Heiligenstraße 75
41751 Viersen
Kontakt
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2005-03-30:
Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Partner innerhalb eines Steuerberaterbüros am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller dazu erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Cremers, Nelson, Steuerberater, Brüggen, *02.03.1972; Naschberger, Erwin, Steuerberater, Schwalmtal, *27.12.1953.

2008-03-11:
Der Name der Partnerschaft ist geändert in: RWS Cremers & Partner Steuerberater.

2009-09-18:
Der Sitz der Partnerschaft ist von Brüggen nach Viersen verlegt. Der Name der Partnerschaft ist geändert in: Cremers & Partner Steuerberater. Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet in: 35418 Buseck. Eingetreten als Partner: Moraw, Rita, Steuerberaterin, Buseck, *04.03.1963. Ausgeschieden als Partner: Naschberger, Erwin, Steuerberater, Schwalmtal, *27.12.1953.

2014-09-10:
Neuer Name: Cremers & Partner Steuerberater, Rechtsanwalt. Zweigniederlassung aufgehoben 35418 Buseck. Ausgeschieden: Partner: Moraw, Rita, Steuerberaterin, Buseck, *04.03.1963. Eingetreten als Partner: Dohmen, Marco, Rechtsanwalt/Steuerberater, Krefeld, *09.07.1974. Der Name der Partnerschaft ist geändert.

2016-07-12:
Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet in: 50739 Köln.

2018-01-30:
Nach Verlegung der Zweigniederlassung Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet in: 50769 Köln. Nach Wohnortänderung (bisher: Brüggen) nunmehr Partner: Cremers, Nelson, Steuerberater, Köln, *02.03.1972.

2021-01-12:
Die Partnerschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses der Partner vom 08.12.2020 in die Cremers & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Viersen formwechselnd umgewandelt worden, gemäß §§ 190 ff, 225a ff., 214 ff. UmwG. Die Umwandlung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform im Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers wirksam.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsel in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-02-09:
Die Umwandlung ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 19927) am 02.02.2021 wirksam geworden.