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Curatio Karlsruhe GmbH

Alters- und Pflegeheim, curatioka
Adresse / Anfahrt
Gustav-Heller-Platz 1
76135 Karlsruhe
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-05-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2017. Geschäftsanschrift: Gustav-Heller-Platz 1, 76135 Karlsruhe. Gegenstand: Das Betreiben von Alten- und Pflegeheimen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschafts-zweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sowie Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gieseler, Michael, Mothern / Frankreich, *17.10.1972; Kanter, Lothar, Mothern / Frankreich, *29.07.1950, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-02-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "CURATIO Alten- und Pflegeheime GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 107050) auf 26.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CURATIO Alten- und Pflegeheime GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 107050) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.12.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.12.2018 den von ihr unterhaltenen Teilbetrieb "Anna-Walch-Haus Karlsruhe" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.