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CureVac AG

Description Enabled, Apprenticeship, Opting..., JSESSIONID
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Friedrich-Miescher-Straße 15
72076 Tübingen
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144 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 144 Mitarbeiter
Formell
34x HR-Bekanntmachungen:

2015-09-17:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 27.08.2015. Geschäftsanschrift: Paul-Ehrlich-Straße 15, 72076 Tübingen. Gegenstand: Forschung und Entwicklung sowie Produktion und Vermarktung von biotechnologischen Erzeugnissen. Grundkapital: 646.848,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Dr. Hörr, Ingmar, Stuttgart, *03.06.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Dr. Fotin-Mleczek, Mariola, Sindelfingen, *24.03.1967; Dr. Gnad-Vogt, Ulrike, Frankfurt am Main, *16.02.1972; Dr. Haas, Franz-Werner, Karlsruhe, *07.11.1969; Dr. von der Mülbe, Florian, Stuttgart, *01.05.1972, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CureVac GmbH", Tübingen gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-10-29:
Die Hauptversammlung vom 08.10.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 46.254,00 EUR auf 693.102,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 15.10.2015 die Änderung der Satzung in § 5 beschlossen. Grundkapital nun: 693.102,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat am 26.10.2015 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

2016-09-09:
Die Hauptversammlung vom 26.07.2016 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, Aktien) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.07.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25.07.2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 8.932,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. (Genehmigtes Kapital I/2016). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.07.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25.07.2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 69.310,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital II/2016).

2016-10-26:
Bestellt als Vorstand: Kemula, Pierre, Stuttgart, *06.09.1973, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-11-07:
Der Aufsichtsrat hat am 17.10.2016 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, Aktien) beschlossen. Aufgrund der am 26.07.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital II/2016) ist das Grundkapital um 12.412,00 EUR auf 705.514,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 705.514,00 EUR. Das Genehmigte Kapital II/2016 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 56.898,00 EUR.

2017-07-19:
Die Hauptversammlung vom 05.07.2017 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, Aktien) beschlossen.

2017-12-27:
Der Aufsichtsrat hat am 01.12.2017 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, Aktien) beschlossen. Aufgrund der am 26.07.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital II.) ist das Grundkapital um 21.078,00 EUR auf 726.592,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 726.592,00 EUR. Das Genehmigte Kapital II/2016 beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 35.820,00 EUR.

2018-02-14:
Bestellt als Vorstand: Menichella, Daniel Leonard, Charlotte / Vereinigte Staaten, *11.09.1959, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-07-23:
Die Hauptversammlung vom 20.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, Aktien) beschlossen. Nicht mehr Vorstand: Dr. Hörr, Ingmar, Stuttgart, *03.06.1968. Das Genehmigte Kapital II/2016 ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2018 aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2018 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19.06.2023 einmal oder mehrmals um bis zu 354.363,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018 II.). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat am 20.07.2018 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

2018-08-06:
Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Menichella, Daniel Leonard, Charlotte / Vereinigte Staaten, *11.09.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-04-03:
Bestellt als Vorstand: Dr. Voliotis, Dimitrios, New Jersey / Vereinigte Staaten, *18.05.1963, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-12:
Die Hauptversammlung vom 17.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 11 beschlossen.

2019-08-26:
Die Gesellschaft hat am 23.08.2019 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bei Gericht eingereicht.

2019-08-29:
Die Gesellschaft hat am 27.08.2019 den Entwurf des Spaltungsvertrages zwischen "CureVac Real Estate GmbH", Tübingen und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.

2019-09-09:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag aus ihrem Vermögen den Geschäftsbetrieb "Produktion" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CureVac Real Estate GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 757523) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-02-18:
Nicht mehr Vorstand: Dr. Gnad-Vogt, Ulrike, Frankfurt am Main, *16.02.1972; Dr. Voliotis, Dimitrios, New Jersey / Vereinigte Staaten, *18.05.1963.

2020-02-18:
Der Aufsichtsrat hat am 23.12.2019 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, Aktien) beschlossen. Aufgrund der am 20.06.2018 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018/II) ist das Grundkapital durch Beschluss des Vorstands vom 19.12.2019 um 16.345,00 EUR auf 742.937,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Satzung vom 27.08.2015. Grundkapital nun: 742.937,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2018 / II. beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 338.018,00 EUR.

2020-05-26:
Nicht mehr Vorstand: Menichella, Daniel Leonard, Charlotte / Vereinigte Staaten, *11.09.1959.

2020-07-02:
Änderung der Geschäftsanschrift: Friedrich-Miescher-Straße 15, 72076 Tübingen.

2020-07-27:
Die Hauptversammlung vom 20.07.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 24.07.2020 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, Aktien) beschlossen. Das Grundkapital ist um 418.466,00 EUR auf 1.161.403,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Gegenstand geändert; nun: Die Forschung und Entwicklung sowie die Produktion, insbesondere in Deutschland und der Europäischen Union, und Vermarktung von biotechnologischen Erzeugnissen. Grundkapital nun: 1.161.403,00 EUR.

2020-08-17:
Die Gesellschaft hat am 14.08.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

2020-09-22:
Die Gesellschaft hat am 16.09.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

2020-10-27:
Die Hauptversammlung vom 14.08.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, Aktien) beschlossen. Das Grundkapital ist um 54.620,00 EUR auf 1.216.023,00 EUR erhöht. Grundkapital nun: 1.216.023,00 EUR.

2021-01-25:
Bestellt als Vorstand: Splawski, Igor, Winchester / Vereinigte Staaten, *24.07.1967.

2021-02-12:
Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Dr. Haas, Franz-Werner, Karlsruhe, *07.11.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Vorstand: Blanc, Antony, Ohain / Belgien, *27.03.1968.

2021-06-25:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Bieber, Andreas, Ammerbuch, *09.09.1965; Dr. Rau, Marco, Darmstadt, *12.05.1977; Wolf, Rüdiger, Weil der Stadt, *01.08.1974.

2021-07-19:
Berichtigung zur Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Wolff, Rüdiger, Weil der Stadt, *01.08.1974.

2021-09-29:
Nicht mehr Vorstand: Dr. von der Mülbe, Florian, Stuttgart, *01.05.1972.

2021-11-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 12.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.09.2021 aus ihrem Vermögen den Geschäftsbereich "Services" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CureVac Corporate Services GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 779598) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-12-02:
Bestellt als Vorstand: Dr. Edvardsen, Klaus, Klampenborg / Dänemark, *21.03.1962; Dr. Greune, Malte, Wiesbaden, *14.02.1965.

2022-01-13:
Die Gesellschaft hat am 30.12.2021 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

2022-01-25:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 23.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag aus ihrem Vermögen den Geschäftsbereich Printer auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CureVac RNA Printer GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 780946) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-04-22:
Nicht mehr Vorstand: Dr. Fotin-Mleczek, Mariola, Sindelfingen, *24.03.1967.

2022-05-13:
Die Gesellschaft hat am 03.05.2022 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "CureVac Beteiligungsverwaltungs AG", Wien und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.Bekanntmachung gemäß Art. 21 SE-VO, § 61d UmwG, § 19 öSEG: Verschmelzung der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG mit Sitz in Wien, Österreich, Universitätsring 10, A-1010 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 556546a auf die CureVac AG mit Sitz in Tübingen, Deutschland, Friedrich-Miescher-Str. 15, D-72076 Tübingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 754041. Bekanntmachung gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO). Zur Gründung einer Societas Europaea (SE) soll die CureVac Beteiligungsverwaltungs AG als übertragender Rechtsträger auf die CureVac AG als übernehmender Rechtsträger im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme ohne Liquidation gemäß Art. 17 Abs. 2 lit. a) SE-VO verschmolzen werden und die CureVac AG dabei die Rechtsform einer SE annehmen. Für jede der sich verschmelzenden Gesellschaften werden gemäß Art. 21 lit. a) bis e) der SE-VO sowie unter Berücksichtigung von § 19 öSEG die folgenden Angaben bekanntgemacht: 1. Im Hinblick auf die CureVac Beteiligungsverwaltungs AG Rechtsform, Firma und Sitz der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG Rechtsform: Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht Firma: CureVac Beteiligungsverwaltungs AG Sitz: Wien, ÖsterreichRegister, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Urkunden hinterlegt worden sind, sowie die Nummer der Eintragung in das Register Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Nummer FN 556546a Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG gemäß Art. 24 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können. Gemäß Art. 24 Abs. 1 SE-VO findet zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung das Recht des Mitgliedstaates Anwendung, das jeweils für die sich verschmelzende Gesellschaft gilt. Im somit auf die CureVac Beteiligungsverwaltungs AG anzuwendenden Recht ist der Gläubigerschutz in § 19 Abs. 2 öSEG, § 23 i.V.m. § 14 öSEG sowie in § 226 öAktG geregelt.Nach § 23 i.V.m. 14 öSEG haben Gläubiger der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG ein Recht auf Sicherheitsleistung gegenüber der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind; wobei die Bescheinigung nach Art. 25 Abs. 2 SE-VO erst ausgestellt werden darf, wenn allen Gläubigern, die einen Anspruch auf Sicherheitsleistung haben, eine angemessene Sicherheit geleistet wurde: Rechtzeitige Anmeldung: Den Gläubigern der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG ist, wenn sie sich spätestens binnen eines Monats nach dem Verlegungsbeschluss (einlangend) schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten.Die Hauptversammlung der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG, die über die gegenständliche Verschmelzung beschließen soll, wird voraussichtlich am 15. Juni 2022 stattfinden. Gläubiger haben ihre Ansprüche sohin bis voraussichtlich 15. Juli 2022 (einlangend) schriftlich bei der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG an der unten angegeben Adresse anzumelden. Glaubhaftmachung der Erfüllungsgefährdung: Gläubiger müssen ferner glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Kein Recht auf Befriedigung bzw. vorzugsweise Befriedigung: Ein Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nicht zu, wenn sie Befriedigung verlangen können bzw. wenn sie im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Anleihegläubiger und Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren, außer Aktien: Für Anleihegläubiger der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG (insbesondere Gläubiger von Wandel-, Options- und Gewinnanleihen) sowie für Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren, außer Aktien, gelten ebenfalls die vorstehend beschriebenen Gläubigerschutzrechte. Die Bescheinigung nach Art. 25 Abs. 2 SE-VO darf überdies erst ausgestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten gleichwertige Rechte gewährt werden. Die CureVac Beteiligungsverwaltungs AG hat keine Anleihen oder mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapiere begeben.Nach § 226 öAktG haben Gläubiger der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG ein Recht auf Sicherheitsleistung gegenüber der CureVac AG bzw. CureVac SE, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: Rechtzeitige Anmeldung: Den Gläubigern der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten (einlangend) nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung, zu diesem Zwecke melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten. Die Eintragung der Verschmelzung gilt als bekanntgemacht mit Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung ihrem ganzen Inhalt nach im Bundesanzeiger. Glaubhaftmachung der Erfüllungsgefährdung: Gläubiger müssen ferner glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Kein Recht auf Befriedigung bzw. vorzugsweise Befriedigung: Ein Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nicht zu, wenn sie Befriedigung verlangen können bzw. wenn sie im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Anleihegläubiger und Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren, außer Aktien: Für Anleihegläubiger der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG (insbesondere Gläubiger von Wandel-, Options- und Gewinnanleihen) sowie für Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren, außer Aktien, gelten ebenfalls die vorstehend beschriebenen Gläubigerschutzrechte. Die CureVac Beteiligungsverwaltungs AG hat keine Anleihen oder mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapiere begeben. Nach § 19 Abs. 2 öSEG ist jedem Gläubiger der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der in § 221a Abs. 2 öAktG bezeichneten Unterlagen zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass (i) weder separate Verschmelzungsberichte der Vorstände der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG bzw. der CureVac AG noch ein gemeinsamer Verschmelzungsbericht erstattet wurde (Art. 31 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 8 Abs. 3d öUmwG bzw. § 220a i.V.m. § 232 Abs. 2 öAktG), (ii) keine Verschmelzungsprüfung durch einen Verschmelzungsprüfer durchgeführt und auch kein Prüfbericht erstattet wurde (Art. 31 Abs. 1 SE-VO i.V.m. §§ 12 Abs. 3, 9 Abs. 3, 8 Abs. 3d öUmwG bzw. § 220b i.V.m. § 232 Abs. 2 öAktG), und (iii) keine Verschmelzungsprüfung durch den Aufsichtsrat der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG durchgeführt und auch kein Prüfbericht erstattet wurde (Art. 31 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 220c i.V.m. § 232 Abs. 2 öAktG). Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG eingeholt werden: CureVac Beteiligungsverwaltungs AG c/o DORDA Rechtsanwälte GmbH zH Mag Christoph Brogyányi Universitätsring 10, A-1010 WienModalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG gemäß Art. 24 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Die CureVac Beteiligungsverwaltungs AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der CureVac AG. Deshalb existieren keine Minderheitsaktionäre und ein Barabfindungsangebot entfällt. Zudem wird die Alleinaktionärin CureVac AG auf die Auflage bzw Zusendung der Verschmelzungsunterlagen gemäß § 221a Abs. 2 öAktG i.V.m. § 108 Abs. 3 bzw. 5 öAktG verzichten.Die Angabe der gemäß Art. 21 lit. d) i.V.m. Art 24 SE-VO bzw gemäß § 19 i.V.m. § 21 öSEG vorgesehenen Informationen ist daher nicht erforderlich. Die für die SE vorgesehene Firma und ihr zukünftiger Sitz Die entstehende SE wird unter CureVac SE firmieren und ihren Sitz in Tübingen, Deutschland haben. 2. Im Hinblick auf die CureVac AG Rechtsform, Firma und Sitz der CureVac AG Rechtsform: Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Firma: CureVac AG Sitz: Tübingen, Deutschland. Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Urkunden hinterlegt worden sind, sowie die Nummer der Eintragung in das Register Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, Deutschland, unter HRB 754041. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der CureVac AG gemäß Art. 24 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Gemäß Art. 24 Abs. 1 SE-VO findet zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung das Recht des Mitgliedstaates Anwendung, das jeweils für die sich verschmelzende Gesellschaft gilt. Im somit auf die CureVac AG anwendbaren deutschen Recht ist der Gläubigerschutz in §§ 22, 23 Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelt. Danach haben Gläubiger der CureVac AG gegenüber der CureVac SE ein Recht auf Sicherheitsleistung, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: Rechtzeitige Anmeldung: Gläubiger müssen ihren Anspruch binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der CureVac AG nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Eintragung der Verschmelzung gilt als bekanntgemacht mit Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung ihrem ganzen Inhalt nach im Bundesanzeiger. In der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung sind die Gläubiger auf ihr Recht aus § 22 UmwG hinzuweisen. Glaubhaftmachung der Erfüllungsgefährdung: Gläubiger müssen ferner glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Kein Recht auf Befriedigung bzw. vorzugsweise Befriedigung: Ein Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nicht zu, wenn sie Befriedigung verlangen können bzw. wenn sie im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Anleihegläubiger: Für Anleihegläubiger der CureVac AG (insbesondere Gläubiger von Wandel-, Options- und Gewinnanleihen) sowie für Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren, außer Aktien, gelten ebenfalls die vorstehend beschriebenen Gläubigerschutzrechte. Die CureVac AG hat keine Anleihen oder mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapiere begeben. Spezielle Gläubigerschutzrechte nach SEAG: Die speziellen Gläubigerschutzrechte nach §§ 8, 13 SEAG finden hier keine Anwendung, weil der künftige Sitz der SE aus deutscher Sicht im Inland sein wird. Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der CureVac AG eingeholt werden:CureVac AG Friedrich-Miescher-Str. 15, 72076 Tübingen. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der CureVac AG gemäß Art. 24 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Die CureVac AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der CureVac N.V., Satzungssitz: Amsterdam, Niederlande, Verwaltungssitz: Friedrich-Miescher-Str. 15, 72076 Tübingen, eingetragen im Handelsregister der Niederländischen Handelskammer unter: 77798031. Deshalb existieren keine Minderheitsaktionäre. Die CureVac N.V. wird in ihrer Eigenschaft als alleinige Muttergesellschaft der CureVac AG und der CureVac Beteiligungsverwaltungs AG auf die Erstattung eines Verschmelzungsberichts, einer Verschmelzungsprüfung und eines Verschmelzungsprüfungsberichts verzichten.Die für die SE vorgesehene Firma und ihr zukünftiger Sitz: Die entstehende SE wird unter CureVac SE firmieren und ihren Sitz in Tübingen, Deutschland haben.