2008-11-12: Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2008 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Ottobrunn, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn.
2011-08-03: Die DCM Minicomputer GmbH Vertriebsgesellschaft für schlüsselfertige Computer-Systeme mit dem Sitz in Ottobrunn, Landkreis München (Amtsgericht München HRB 65261) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.