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DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG

Immobilien, Ihr Anspechpartner, Wohngebäuden und Wohnungen..., Wohngrundstücken, Verpachtung, Wohnungsbestand
Adresse / Anfahrt
Hohe Bleichen 8
20354 Hamburg
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-29:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 20.10.2009. Geschäftsanschrift: Hanebuthwinkel 21, 30655 Hannover. Gegenstand: Erwerb und Verwaltung eigenen Immobilienvermögens. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis oder Genehmigng bedarf. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dehne, Birger, Hannover, *01.12.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-11-26:
Neue Geschäftsanschrift: Theaterstr. 13, 30159 Hannover.

2013-12-23:
Die Hauptversammlung vom 25.11.2013 mit Ergänzung vom 16.12.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 5.000.000,00 EUR auf 5.050.000,00 EUR sowie die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 5.050.000,00 EUR. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2015-03-11:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2019-10-14:
Die Hauptversammlung vom 28.08.2019 hat zum Zwecke der Verschmelzung mit der DEGAG Erste Wohnen GmbH mit Sitz in Hannover die Erhöhung des Grundkapitals um 270.721,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 5.320.721,00 EUR. Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 28.08.2019 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-11-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2019 mit der DEGAG Erste Wohnen GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-12-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2021 mit der DEGAG WOBA GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-12-08:
Die Hauptversammlung vom 30.11.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Lakonie RE Aktiengesellschaft. Nicht mehr Vorstand: Dehne, Birger, Hannover, *01.12.1977. Bestellt als Vorstand: Mayer, Sepp, Düsseldorf, *19.12.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-18:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 16.12.2021 im Wege des Formwechsels in die Lakonie RE GmbH umgewandelt. Der Formwechsel wird sofort wirksam, da die Eintragung des neuen Rechtsträgers am selben Tag erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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