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DEMIR International GmbH

Großhandel, SPS-Systeme, Ausgangsmodulen..., Programmiersoftware, Kostenreduzierung, Steuereinheit, ICON AUF ANFRAGE, ICON AUF LAGER, Eingangs, Fertigungsindustrie, Bestätigter Kauf
Adresse / Anfahrt
Lanzstraße 19
68789 St. Leon-Rot
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-02-20:
Leon-Rot. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2017. Geschäftsanschrift: Lanzstraße 19, 68789 St. Leon-Rot. Gegenstand: Der Handel mit CPUs, SPS und Automatisierungsprodukten für Industrieanlagen weltweit incl. Serviceleistungen hierzu. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Demir, Aziz, St. Leon-Rot, *21.08.1977; Demir, Zeki, St. Leon-Rot, *20.04.1975; Demir, Zekiye, Rauenberg, *29.05.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-13:
Leon-Rot. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2018 mit Nachtrag vom 31.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.07.2018 und 31.07.2018 die offene Handelsgesellschaft unter der Firma "Demir Vertriebs OHG", St. Leon-Rot (Amtsgericht Mannheim HRA 708188) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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