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DES Deutsche Energie & Service UG (haftungsbeschränkt)

Energietarif, Energiemanagements, IHR PERSÖHNLICHER..., Lieferstellen, PERSÖHNLICHER ENERGIEBERATER, Rechnungsservice, Regelmäßige Marktanalyse, Volldigitale
Adresse / Anfahrt
Industriestraße 24-26
01640 Coswig
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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-10-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.09.2021. Geschäftsanschrift: Industriestraße 24-26, 01640 Coswig. Gegenstand des Unternehmens: Beratungs-, Vermittlungs- und Management- Dienstleistungen im Bereich des Immobilen- & Objektmanagement, insbesondere Vermittlung von Energieliefer- und Telekommunikationsverträgen. Der Tätigkeitsbereich ist weltweit. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Knüpfer, Oliver Dietmar, Dresden, *26.07.1994, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 hat die Änderung des § 1 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: DES Deutsche Energie & Service UG . Die DES Deutsche Energie & Service OHG mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 11197) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.