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DEUTSCHLAND RUNDET AUF Gemeinnützige Stiftungs-GmbH

Gemeinnützige Einrichtungen, Förderempfehlung, PHINEO..., Kinderarmut, Finanzamts für Körperschaften, Aufrunden, Chancen-Weltmeister, Charity-SMS, Spendenbewegung, Podolski, Bildungschancen
Adresse / Anfahrt
Leuschnerdamm 19
10999 Berlin
1x Adresse:

Grimmstraße 12c
10967 Berlin


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Gründung 2009
Formell
13x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-21:
Firma: DEUTSCHLAND RUNDET AUF Gemeinnützige Stiftungs-GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Yorckstraße 59 a, 10965 Berlin Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ( 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geldleistungen - zur finanziellen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Projekte. Dabei darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere Körperschaften zur Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken im Sinne dieses Absatzes weiterleiten. Bei inländischen Begünstigten muss es sich überdies um steuerbegünstigte Körperschaften oder um Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln. Die Weiterleitung von Mitteln der Gesellschaft an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, zeitnah aussagekräftige Rechenschaftsberichte über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesen Rechenschaftsberichten nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden, oder kommt der Empfänger der Mittel seiner Pflicht zur Vorlage der Rechenschaftsberichte nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. Die Förderung kann den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO umfassen sowie § 53 AO, insbesondere Projekte der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Förderung der Religion, der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tierseuchen, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung von Kunst und Kultur, der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, der Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, der Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, der Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, der Förderung des Tierschutzes, der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, der Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, der Förderung der Kriminalprävention, der Förderung des Sports, der Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, der Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums, der Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes, der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Zur Verwirklichung des Satzungszwecks überzeugt die Gesellschaft unter der Marke "Deutschland rundet auf" (oä.) Verbraucher, bei baren und unbaren Kaufprozessen an der Kasse oder am Checkout oder bei Onlinezahlungen, Überweisungen oder Lastschriften (elektronischer Zahlungsverkehr) auf den nächst höheren 10 Cent Betrag aufzurunden zur Verwendung für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke. Durch Vereinbarungen mit den Einzelhändlern bzw. Unternehmen stellt die Gesellschaft sicher, dass die so zugewendeten Beträge registriert, gesammelt und innerhalb bestimmter Fristen der Gesellschaft zu 100% zugeführt werden. Die Gesellschaft verpflichtet sich wiederum, 100% der zugeführten Aufrundungsbeträge an durch ein Experten-Gremium ausgewählte, gemeinnützige oder mildtätige Projekte nachvollziehbar und transparent weiterzuleiten. Über die lnternetplattform www.deutschland-rundet-auf.de sollen zu jeder Zeit die Höhe der eingeworbenen Mittel (aufgerundete Cent Beträge) und die geförderten Projekte einsehbar sein. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Vater, Christian, *15.11.1974, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.11.2009.

2011-08-08:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2011 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 8 (Experten-Gremium)..

2013-04-09:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Wallstraße 9 - 13, 10179 Berlin.

2015-03-12:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Grimmstraße 12 c, 10967 Berlin

2015-05-12:
Geschäftsführer: 2. Jäcker, Nina, *25.09.1976, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2015-09-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Vater, Christian

2016-07-20:
Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen - in Form von Geldleistungen - zur finanziellen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Projekte. Dabei darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere Körperschaften zur VenNirklichung von steuerbegünstigten Zwecken im Sinne dieses Absatzes weiterleiten. Bei inländischen Begünstigten muss es sich überdies um steuerbegünstigte Körperschaften oder um Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln. Die Weiterleitung von Mitteln der Gesellschaft an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, zeitnah aussagekräftige Rechenschaftsberichte über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesen Rechenschaftsberichten nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden, oder kommt der Empfänger der Mittel seiner Pflicht zur Vorlage der Rechenschaftsberichte nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. Die Förderung kann den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO umfassen sowie § 53 AO, insbesondere Projekte der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Förderung der Religion, der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tierseuchen, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung von Kunst und Kultur, der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, der Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der UmsatzsteuerDurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, der Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, der Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, der Förderung des Tierschutzes, der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, der Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, der Förderung der Kriminalprävention, der Förderung des Sports, der Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, der Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums, der Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes, der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Zur Verwirklichung des Satzungszwecks wirbt die Gesellschaft Spenden bei Verbrauchern, juristischen Personen und Unternehmen ein. Insbesondere überzeugt die Gesellschaft unter der Marke "Deutschland rundet auf" (o.ä.) Verbraucher, bei baren und unbaren Kaufprozessen an der Kasse oder am Checkout oder bei Online-Zahlungen, Überweisungen oder Lastschriften (elektronischer Zahlungsverkehr) auf den nächst höheren 10 Cent Betrag aufzurunden zur Verwendung des Aufrundunqsbetraqs für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke. Durch Vereinbarungen mit den Einzelhändlern bzw. Unternehmen stellt die Gesellschaft sicher, dass die so zugewendeten Beträge registriert, gesammelt und innerhalb bestimmter Fristen der Gesellschaft zu 100 % zugeführt werden. Die Gesellschaft verpflichtet sich wiederum, 100 % der zugeführten Aufrundungsbeträge und der sonstigen einqeworbenen Spenden an durch ein Experten-Gremium ausgewählte, gemeinnützige oder mildtätige Projekte nachvollziehbar und transparent weiterzuleiten. Über die Internetplattform www.deutschland-rundet-auf.de sollen zu jeder Zeit die Höhe der eingeworbenen Mittel (aufgerundete Cent-Beträge und sonstige Spenden) und die geförderten Projekte einsehbar sein. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Geschäftsjahr), § 3 (Gesellschaftszweck, Gegenstand) und § 4 (Stammkapital).

2016-07-20:
Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung . Zweck der Gesellschaft ist das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geldleistungen - zur finanziellen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Projekte. Dabei darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere Körperschaften zur Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken im Sinne dieses Absatzes weiterleiten. Bei inländischen Begünstigten muss es sich überdies um steuerbegünstigte Körperschaften oder um Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln. Die Weiterleitung von Mitteln der Gesellschaft an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, zeitnah aussagekräftige Rechenschaftsberichte über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesen Rechenschaftsberichten nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden, oder kommt der Empfänger der Mittel seiner Pflicht zur Vorlage der Rechenschaftsberichte nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. Die Förderung kann den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO umfassen sowie § 53 AO, insbesondere Projekte der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Förderung der Religion, der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tierseuchen, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung von Kunst und Kultur, der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, der Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der UmsatzsteuerDurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, der Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, der Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, der Förderung des Tierschutzes, der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, der Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, der Förderung der Kriminalprävention, der Förderung des Sports, der Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, der Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums, der Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes, der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Zur Verwirklichung des Satzungszwecks wirbt die Gesellschaft Spenden bei Verbrauchern, juristischen Personen und Unternehmen ein. Insbesondere überzeugt die Gesellschaft unter der Marke "Deutschland rundet auf" (o.ä.) Verbraucher, bei baren und unbaren Kaufprozessen an der Kasse oder am Checkout oder bei Online-Zahlungen, Überweisungen oder Lastschriften (elektronischer Zahlungsverkehr) auf den nächst höheren 10 Cent Betrag aufzurunden zur Verwendung des Aufrundungsbetrags für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke. Durch Vereinbarungen mit den Einzelhändlern bzw. Unternehmen stellt die Gesellschaft sicher, dass die so zugewendeten Beträge registriert, gesammelt und innerhalb bestimmter Fristen der Gesellschaft zu 100 % zugeführt werden. Die Gesellschaft verpflichtet sich wiederum, 100 % der zugeführten Aufrundungsbeträge und der sonstigen eingeworbenen Spenden an durch ein Experten-Gremium ausgewählte, gemeinnützige oder mildtätige Projekte nachvollziehbar und transparent weiterzuleiten. Über die Internetplattform www.deutschland-rundet-auf.de sollen zu jeder Zeit die Höhe der eingeworbenen Mittel (aufgerundete Cent-Beträge und sonstige Spenden) und die geförderten Projekte einsehbar sein.

2017-10-25:
Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geldleistungen - zur finanziellen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Projekte. Dabei darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere Körperschaften zur Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken im Sinne dieses Absatzes weiterleiten. Bei inländischen Begünstigten muss es sich überdies um steuerbegünstigte Körperschaften oder um Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln. Die Weiterleitung von Mitteln der Gesellschaft an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, zeitnah aussagekräftige Rechenschaftsberichte über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesen Rechenschaftsberichten nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden, oder kommt der Empfänger der Mittel seiner Pflicht zur Vorlage der Rechenschaftsberlchte nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. Die Förderung kann den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO umfassen sowie § 53 AO, insbesondere Projekte der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Förderung der Religion, der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tierseuchen, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung von Kunst und Kultur, der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, der Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der UmsatzsteuerDurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, der Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, der Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur uncl des Völkerverständigungsgedankens, der Förderung des Tierschutzes, der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, der Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, der Förderung der Kriminalprävention, der Förderung des Sports, der Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, der Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums, der Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes, der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. (3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks wirbt die Gesellschaft Spenden bei Verbrauchern, juristischen und natürlichen Personen-und Unternehmen ein. Insbesondere überzeugt die Gesellschaft unter der Marke "Deutschland rundet auf" (o.ä.) Verbraucher, bei baren und unbaren Kaufprozessen an der Kasse oder am Checkout oder bei OnlineZahlungen, Überweisungen oder Lastschriften-(elektronischer Zahlungsverkehr) auf den nächst höheren 10 Cent Betrag aufzurunden zur Verwendung des Aufrundungsbetrags für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke; ferner überzeugt die Gesellschaft unter der Marke "Deutschland rundet auf" (o.ä.) Arbeitnehmer, einen partiellen Gehaltsverzicht durch Abrundung ihres Gehalts zu erklären zur Verwendung des Betrags des Gehaltsverzichts für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke. Durch Vereinbarungen mit den Einzelhändlern bzw. Unternehmen/Arbeitgebern stellt die Gesellschaft sicher, dass die so zugewendeten Beträge registriert, gesammelt und innerhalb bestimmter Fristen der Gesellschaft zu 100 % zugeführt werden. Die Gesellschaft verpflichtet sich wiederum, 100 % der zugeführten Aufrundungsbeträge bzw. Gehaltsverzichtsbeträge an durch ein Experten-Gremium ausgewählte, gemeinnützige oder mildtätige Projekte nachvollziehbar und transparent weiterzuleiten. Über die Internetplattform wvvw.deutschland-rundetauf.de sollen zu jeder Zeit die Höhe der eingeworbenen Mittel (aufgerundete CentBeträge, Gehaltsverzichtsbeträge und sonstige Spenden) und die geförderten Projekte einsehbar sein. (4) Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im ln- und/oder Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. (7) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (8) Beschlüsse über die Änderung des Gesellschaftszwecks und des Unternehmensgegenstandes dürfen nur dann erfolgen, wenn die Änderungen die Steuerbegünstigung nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Finanzbehörde nicht berühren. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.10.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Gesellschaftszweck, Gegenstand).

2017-11-02:
Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geldleistungen - zur finanziellen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Projekte. Dabei darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere Körperschaften zur Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken im Sinne dieses Absatzes weiterleiten. Bei inländischen Begünstigten muss es sich überdies um steuerbegünstigte Körperschaften oder um Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln. Die Weiterleitung von Mitteln der Gesellschaft an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, zeitnah aussagekräftige Rechenschaftsberichte über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesen Rechenschaftsberichten nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden, oder kommt der Empfänger der Mittel seiner Pflicht zur Vorlage der Rechenschaftsberlchte nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. Die Förderung kann den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO umfassen sowie § 53 AO, insbesondere Projekte der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Förderung der Religion, der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tierseuchen, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung von Kunst und Kultur, der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, der Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der UmsatzsteuerDurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, der Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, der Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur uncl des Völkerverständigungsgedankens, der Förderung des Tierschutzes, der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, der Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, der Förderung der Kriminalprävention, der Förderung des Sports, der Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, der Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums, der Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes, der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. (3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks wirbt die Gesellschaft Spenden bei Verbrauchern, juristischen und natürlichen Personen-und Unternehmen ein. Insbesondere überzeugt die Gesellschaft unter der Marke "Deutschland rundet auf" (o.ä.) Verbraucher, bei baren und unbaren Kaufprozessen an der Kasse oder am Checkout oder bei OnlineZahlungen, Überweisungen oder Lastschriften-(elektronischer Zahlungsverkehr) auf den nächst höheren 10 Cent Betrag aufzurunden zur Verwendung des Aufrundungsbetrags für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke; ferner überzeugt die Gesellschaft unter der Marke "Deutschland rundet auf" (o.ä.) Arbeitnehmer, einen partiellen Gehaltsverzicht durch Abrundung ihres Gehalts zu erklären zur Verwendung des Betrags des Gehaltsverzichts für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke. Durch Vereinbarungen mit den Einzelhändlern bzw. Unternehmen/Arbeitgebern stellt die Gesellschaft sicher, dass die so zugewendeten Beträge registriert, gesammelt und innerhalb bestimmter Fristen der Gesellschaft zu 100 % zugeführt werden. Die Gesellschaft verpflichtet sich wiederum, 100 % der zugeführten Aufrundungsbeträge bzw. Gehaltsverzichtsbeträge an durch ein Experten-Gremium ausgewählte, gemeinnützige oder mildtätige Projekte nachvollziehbar und transparent weiterzuleiten. Über die Internetplattform www.deutschland-rundet-auf.de sollen zu jeder Zeit die Höhe der eingeworbenen Mittel (aufgerundete CentBeträge, Gehaltsverzichtsbeträge und sonstige Spenden) und die geförderten Projekte einsehbar sein. (4) Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im ln- und/oder Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. (7) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (8) Beschlüsse über die Änderung des Gesellschaftszwecks und des Unternehmensgegenstandes dürfen nur dann erfolgen, wenn die Änderungen die Steuerbegünstigung nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Finanzbehörde nicht berühren.

2018-11-01:
Änderung zu Nr. 2: infolge Namensänderung; Geschäftsführer: Haensch, Nina, *25.09.1976, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Olschewski, Sebastian, *30.03.1988, Berlin; Einzelprokura

2019-09-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Haensch, Nina; Geschäftsführer: 3. Merz-Betz, Anke, *07.04.1968, Düsseldorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2022-03-03:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Leuschnerdamm 19, 10999 Berlin

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