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DGG Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG

NPL
Adresse / Anfahrt
Karl-Tauchnitz-Straße 2
04107 Leipzig
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
15x HR-Bekanntmachungen:

2005-01-13:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 11.12.2002 zuletzt geändert am 27.05.2003. Die Hauptversammlung vom 29.11.2004 mit Nachtrag vom 21.12.2004 hat die Änderung des Satzung in den §§ 1 (Firma, bisher MRM 2306 Vermögensverwaltungs AG und Sitz, bisher München, Amtsgericht München HRB 149971) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens), 7 (Vertretungsbefugnis) und 16 beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: An- und Verkauf sowie Vermietung und Verpachtung von Immobilien, die keiner Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Nicht mehr Vorstand: Mössbauer, Hanssjörg, München, *30.09.1938. Bestellt: Vorstand: Bechstedt, Oliver, Markkleeberg, *11.12.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Lorenz, Frank, Markranstädt OT Albersdorf, *12.10.1967.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.

2005-02-03:
Änderung Wohnort, nunmehr Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Lorenz, Frank, Leipzig, *12.10.1967.

2005-03-10:
Die Hauptversammlung vom 17.12.2004 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz - bzgl. Firma) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 17.12.2004 hat ferner die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um bis zu 450.000,00 EUR auf bis zu 500.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 450.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.03.2005 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital) geändert. Neue Firma: DGG Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG. Neues Grundkapital: 500.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Auf das erhöhte Grundkapital sind 450.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien im Nennbetrag von je 1,00 EUR ausgegeben. Das Grundkapital besteht nunmehr aus 500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

2005-05-12:
Die Hauptversammlung vom 16.03.2005 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (zur Vertretung) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: der An- und Verkauf sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung, unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- unde Nutzungsrechte sowiedie wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung i.S. der Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO), wobei die Bauwerksleistungen ausschließlich durch Subunternehmer erbracht werden.

2009-03-19:
Geschäftsanschrift: Karl-Tauchnitz-Str. 2, 04109 Leipzig. Die Gesellschaft hat am 22.12.2004 mit der MFL-Renditebrief AG & Co. KG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 14655) einen Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat mit Beschluss vom 10.12.2008 zugestimmt.

2010-02-04:
Bestellt: Vorstand: Fleschenberg, Frank, München, *10.07.1948, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-03-11:
Am 05.03.2010 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 106 AktG eingereicht.

2011-02-17:
Am 09.09.2010 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 106 AktG eingereicht.

2011-06-30:
Einzelprokura: Bechstedt, Marcel, Leipzig, *17.04.1964.

2012-09-20:
Prokura geändert, nun Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Lorenz, Frank, Leipzig, *12.10.1967.

2015-06-26:
Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Karl-Tauchnitz-Str. 2, 04107 Leipzig. Bestellt: Vorstand: Löbert, Steffen, Leipzig, *14.04.1976. Prokura erloschen: Lorenz, Frank, Leipzig, *12.10.1967.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Am 25.06.2015 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 106 AktG eingereicht.

2015-12-10:
Prokura geändert, nun Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Bechstedt, Marcel, Leipzig, *17.04.1964.

2015-12-28:
Nicht mehr Vorstand: Bechstedt, Oliver, Markkleeberg, *11.12.1962.

2016-05-19:
Nicht mehr Vorstand: Löbert, Steffen, Leipzig, *14.04.1976.

2016-11-01:
Die Hauptversammlung vom 20.10.2016 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die DGG Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz mbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 33047 beschlossen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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