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DGH Deutsche GründerHilfe gGmbH

Accelerator, Mentors, Gründerinnen..., Unis, Bootcamps, Hackathons, HelferHilfe
Adresse / Anfahrt
Alt-Moabit 19
10559 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-11-22:
Firma: Deutsche HelferHilfe gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Alt-Moabit 19, 10559 Berlin; Gegenstand: Die Aufklärung, Beratung, Unterstützung, und Vernetzung von ehrenamtlich Tätigen sowie die Durchführung und Förderung von Projekten und Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe sowie der Wohlfahrtspflege. Des Weiteren unterstützt und fördert die Gesellschaft hilfsbedürftige Personen sowie Angebote der sozialen, politischen, schulischen und beruflichen Bildung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung . Zweck der Gesellschaft ist die a) Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), b) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), c) Förderung des Wohlfahrtswesen (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), d) Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), e) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§ 52 AO), f) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus die Beschaffung von Mitteln zur Förderung aller oben genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO). Der Satzungszweck der a) Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) wird insbesondere verwirklicht durch aa) das Angebot von Nachhilfeunterricht an junge sowie hilfsbedürftige Personen, bb) die Aus-, Fort und Weiterbildung sowie Vermittlung von ehrenamtich bzw. bürgerschaftlich Tätigen, cc) die Betreuung und Förderung Jugendlicher sowohl im Rahmen der Schulausbildung als auch bei der Ausübung eines Ehrenamts, dd) die Förderung junger Menschen bei der Umsetzung eigener Ideen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten, z.B. durch Zurverfügungstellung von Sachmitteln, Unterstützung bei der Suche geeigneter Räumlichkeiten und Unterstützung bei der Gründung eigener Initiativen, ee) das Erstellen von Informationsmaterialien zur Integration und Bildung sowie die Verbreitung dieser Materialien, ff) die Initiierung und Durchführung von Alphabetisierungskursen nebst der Erstellung geeigneter Lehrmaterialien sowie didaktischer Hilfsmittel für diese Kurse, gg) die Förderung sowie Durchführung von Weiterbildungsangeboten sowie Projekten und Einrichtungen der Jugendarbeit, -hilfe und -förderung, hh) die Einrichtung, Renovierung und Ausstattung von Räumen insbesondere zur Schaffung eines zusätzlichen Freizeitangebotes für Senioren und Jugendliche sowie zur Ermöglichung von ehrenamtlichen Alphabetisierungskursen für Flüchtlinge. b) Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO) sowie der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriebsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) und der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§ 53 AO) wird verwirklicht insbesondere durch die Sammlung und Weitergabe von Sachspenden an wirtschaftlich sowie sozial hilfsbedürftige, obdachlose, geflüchtete oder aus anderen Gründen in Not geratene Personen, c) Förderung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements zugunsten der in Abs. 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) wird insbesondere verwirklicht durch aa) die Aufklärung, Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien, Schulen, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen zu Fragen des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements, um sowohl auf die Notwendigkeit des Ehrenamts als auch auf konkrete ehrenamtliche Projekte aufmerksam zu machen, bb) Aufbau einer Struktur von "Ehrenamtspatenschaften" (Arbeitstitel), um einen Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch sowie die Vernetzung zwischen ehrenamtlich bzw. bürgerschaftlich Engagierten zu ermöglichen, cc) Maßnahmen zur Anerkennung und Würdigung der Verdienste ehrenamtlicher bzw. bürgerschaftlich Engagierter durch ein selbst entwickeltes Anerkennungssystem, dd) die Beratung ehrenamtlicher Initiativen und gemeinnütziger Organisationen insbesondere in Fragen der Gründung, Ausgestaltung, Organisations- und Projektentwicklung sowie in der Öffentlichkeitsarbeit, ee) die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen, um im Rahmen des Satzungszwecks gemeinsame Projekte und Vorhaben zu verwirklichen, ff) Bildung und Unterhaltung von Netzwerken, die dem Satzungszweck dienlich sind, gg) Spendenaufrufe. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.002,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Schuster, Georgina, *09.09.1976, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 15.11.2016

2019-03-05:
Geschäftsführer: 2. Wichmann, Matthias, *29.07.1972, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Schuster, Georgina; Prokura: 1. Dawart, Michael, *03.07.1982, Berlin; Einzelprokura

2020-07-15:
Firma: DGH Deutsche GründerHilfe gGmbH; Gegenstand: Die bundesweit berufliche Bildung, insbesondere die Aufklärung über Möglichkeiten der Selbständigkeit. lm Vordergrund steht dabei die Erlangung und Entwicklung von Kenntnissen, die für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unentbehrlich sind. Dazu gehören unter anderem Fähigkeiten wie ldeenvalidierung und -ausarbeitung, ein Verständnis für Finanzierungsmodelle sowie Grundlagenwissen zur Bilanzierung und des Rechts. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung . Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus die Beschaffung von Mitteln zur Förderung aller oben genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO). Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht: a) Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) durch: - Ein an die Allgemeinheit gerichtetes Angebot an kostenfreien öffentlichen Events und Workshops sowie Beratung für Gründungsinteressierte zu Fragen der Unternehmensgründung und des Unternehmertums. Im Vordergrund steht das Näherbringen von Selbstständigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Dabei geht es um das Verstehen und Anwenden von bewährten Konzepten und die selbstständige Entwicklung eigener Ideen und Vorgehensweisen. Im Rahmen der Kurse mit Teilnehmerzahlen von 20 bis 40 Personen soll mehrmals monatlich relevantes Grundlagenwissen zu Gründung und Führung eines Unternehmens vermittelt sowie außerfachlicher und fachübergreifender Kompetenzen (Soft Skills) erlangt werden. Es geht vor allem darum, Menschen in unternehmerischem Denken zu fördern und ihnen einen Leitfaden an die Hand zu geben. Zusätzlich werden kostenlose Workshops und Events gezielt für Coaches und Startup-Mentoren angeboten, die sich ehrenamtlich im Rahmen der Bildungsveranstaltungen engagieren. - Mehrmals jährlich angebotene mehrmonatige Startup Programme, bei denen jeweils 10 bis 20 Teilnehmer gegen ein geringes Entgelt themenspezifische Vorträge und Workshops zur Firmengründung sowie Erstellung und Ausarbeitung eines Business Plan besuchen. - Für ein geringfügiges zusätzliches Entgelt werden die Teilnehmer außerdem per e-Learning geschult. - Die Kurse sollen entsprechend so ausgestaltet werden, dass sie als Weiterbildungsmaßnahme durch sogenannte Bildungsgutscheine von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Ggf. soll dafür ein zusätzliches zugeschnittenes Programm gestartet werden. - Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Herausgabe und Bereitstellung von Informationsangeboten zur Unterstützung der beruflichen Selbstständigkeit und des Unternehmertums. b) mittelbar für die Förderung der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke durch die Beschaffung von Mitteln für andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO). Das Einwerben von Mitteln soll insbesondere erfolgen durch - Nutzung vorhandener Netzwerke sowie Aufbau von Fördernetzwerken, - die Ansprache von Fördermittelgebern (öffentliche Institutionen und Programme, Stiftungen, private Personen und Organisationen) und Sponsoren, - Spendenaufrufe. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Wichmann, Matthias; Geschäftsführer: 3. Schmutzler, Constantin, *14.11.1990, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020, 12.06.2020 und 03.07.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 3 (Zweck), § 8 (Stammkapital) und § 10 (Gesellschafterversammlung).

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