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DIHK Service GmbH

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10178 Berlin
1x Adresse:

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7x HR-Bekanntmachungen:

2017-12-08:
Firma: Brillant 2813. GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o VRB Vorratsgesellschaften GmbH, Friedrichstraße 133, 10117 Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Vieth, Julia, *01.10.1969, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.11.2017

2017-12-20:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Breite Straße 29, 10178 Berlin; Gegenstand: Die Förderung der Interessen der Industrie- und Handelskammern, des Deutschen Industrie- und Handelskammertag sowie der Außenhandelskammern. Dies gilt insbesondere durch Übernahme und Durchführung von Projekten, Herausgabe und Verlegen von Publikationen, Durchführung von Veranstaltungen, Immobilienverwaltung und Halten von Beteiligungen. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Vieth, Julia; Geschäftsführer: 2. Dr. Dercks, Achim, *06.08.1967, Blankenfelde-Mahlow; Geschäftsführer: 3. Geisel, Sofie Friederike, *16.11.1971, Berlin; Geschäftsführer: 4. Kowalski, Michael, *24.02.1976, Berlin; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2017 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 2 und in § 7 (gestrichen).

2018-08-21:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag Teile des Vermögens als Gesamtheit der DIHK Service GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 90039 B) im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2018-08-21:
Firma: DIHK Service GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 .

2018-11-05:
Prokura: 1. May, Markus, *29.04.1978, Berlin; Einzelprokura

2018-12-10:
Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem Deutscher Industrie- und Handelskammertag mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 19943 B), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 04.12.2018 zugestimmt hat.

2020-10-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Kowalski, Michael; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.09.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag Teile des Vermögens als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Aufnahme auf die IHK DIGITAL GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 219919 B) im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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