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DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG

Maut, Tanken, E-Mobilität..., Steuerrückerstattung, Tankkarten, Mautboxen, Elektroauto, EGRIMA, Grimmke, beschränkter
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Balcke-Dürr-Allee 3
40882 Ratingen
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Postfach 101201
40882 Ratingen


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15x HR-Bekanntmachungen:

2011-04-07:
Neue Firma: DKV EURO SERVICE GmbH + Co. KG.

2011-04-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung der OUTSOURCING HOLDING GmbH + Co. KG vom 22.03.2011 Teile ihres Vermögens, nämlich den Kommanditanteil an der MOS Mobility Outsourcing Service GmbH & Co. KG, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 20799) sowie die Geschäftsanteile an der MOS Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 62258), als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die OUTSOURCING HOLDING GmbH + Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 21321) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-04-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung der EGRIMA BUSINESS CENTER GmbH + Co. KG vom 22.03.2011 Teile ihres Vermögens, nämlich den Teilbetrieb EGRIMA BUSINESS CENTER, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die EGRIMA BUSINESS CENTER GmbH + Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 21274) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-05-03:
Neuer Sitz: Ratingen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Balcke-Dürr-Allee 3, 40882 Ratingen.

2011-08-16:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der REMOBIS REFUND SERVICE GmbH + Co. KG vom selben Tage Teile ihres Vermögens nämlich die gesamte 100% - Beteiligung an der REMOBIS Beteiligungsgesellschaft mbH sowie alle Rechte und Pflichten als herrschende Gesellschaft und steuerlicher Organträger aus dem Gewinnabführungsvertrag vom 1. Oktober 1992 mit der REMOBIS Beteiligungsgesellschaft mbH (vormals DKV-Beteiligungs-GmbH) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die REMOBIS REFUND SERVICE GmbH + Co. KG mit Sitz in Ratingen (AG Düsseldorf, HRA 20864) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-05-08:
Nach Firmenänderung: Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungsgesellschaft EGRIMA mbH, Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 1703).

2013-07-02:
Im Zuge der Verschmelzung eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: OUTSOURCING Verwaltungsgesellschaft mbH, Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 62443). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.05.2013 mit der OUTSOURCING HOLDING GmbH + Co. KG mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 21321) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-07-02:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: OUTSOURCING Verwaltungsgesellschaft mbH, Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 62443).

2013-07-11:
Im Zuge der Verschmelzung eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: TOLLSTAR Verwaltungsgeselslchaft mbH, Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 64419). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.05.2013 mit der TOLLSTAR GmbH + Co. KG mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 21311) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-07-11:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: TOLLSTAR Verwaltungsgeselslchaft mbH, Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 64419).

2015-07-29:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung der DKV Beteiligungsgesellschaft mbH vom selben Tage Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die DKV Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 62443) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-04-04:
Im Zuge der Verschmelzung eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: NOVOFLEET Verwaltungsgesellschaft mbH, Ratingen . Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.03.2018 mit der NOVOFLEET GmbH + Co. KG mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 21266) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-04-10:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: NOVOFLEET Verwaltungsgesellschaft mbH, Ratingen .

2019-06-11:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.05.2019 und der Gesellschafterversammlung der EUROROUTE SERVICE GmbH vom 08.05.2019 Teile ihres Vermögens, nämlich ihre Beteiligung an der DKV EURO SERVICE ROMANIA SRL mit dem Sitz in Bukarest, Rumänien (Ministerul Justitiei - Oficiul National Al Registrului Comertului, J40/13235/2008) in Höhe von RON 10.00, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die EUROROUTE SERVICE GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 108) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-12-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der DKV MOBILITY SERVICES BUSINESS CENTER GmbH + Co. KG mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 21274) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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