Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Dachkonzepte und Raumgestaltung Stöber GmbH

Ferienhaus, Holzbautransporte, Bauklempnerei..., Dacheindeckung, Spenglerei, Ferienhaus Silberstern, Holzhäuser in Spitzenqualität, Metallscharen, Ladefläche, Seilwinde, Gesamtgewicht Zuladung
Adresse / Anfahrt
Krauseholz 1a
59939 Olsberg
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2009-08-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2009. Geschäftsanschrift: Krauseholz 1a, 59939 Olsberg. Gegenstand: Ausführung von Dachdeckerarbeiten; Betrieb einer Raumgestaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stöber, Maik, Olsberg, *15.04.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Maik Stöber, Olsberg, geb. 15.04.1978, unter der Firma Maik Stöber e.K. in Olsberg (Amtsgericht Arnsberg HRA 6635) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 07.07.2009. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.08.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.