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Davidovac Präzisionstechnik e.K.

Lohnfertigung, Präzise, Rundschleifen..., Flachschleifen, Termintreue, Mittelserie
Adresse / Anfahrt
Schickhardtring 20
71726 Benningen am Neckar
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-07-06:
(Gegenstand des Unternehmens sind technische Dienstleistungen, Lohnarbeit und NC-Programmierungen auf dem Gebiet der Metallbearbeitung.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Osterholzallee 140, 71636 Ludwigsburg. Inhaber: Davidovac, Daniel, Freiberg am Neckar, *01.11.1977. Entstanden durch Verschmelzung der "Davidovac GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 206178) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-12-11:
Firma geändert; nun: Davidovac Präzisionstechnik e.K. Sitz verlegt; nun: Benningen am Neckar. Änderung der Geschäftsanschrift: Schickhardtring 20, 71726 Benningen am Neckar. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Davidovac Präzisionstechnik GmbH", Benningen am Neckar ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag auf das Vermögen des Inhabers als ihr Alleingesellschafter (übernehmender Rechtsträger) verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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