2015-01-21: (Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Tannenstraße 10, 82223 Eichenau. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Denk mit! Verwaltungs GmbH, Eichenau (Amtsgericht München HRB 216121), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-06-26: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 23.06.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag und Erkärung der Inhaberin des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag als Gesamtheit das Vermögens Denk mit! Karin Bader Kinderbeteuungseinrichungen e.K. mit dem Sitz in Eichenau (Amtsgericht München HRA 103547) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-07-23: Sitz verlegt, nun: Inning a.Ammersee, Landkreis Starnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Billerberg 10, 82266 Inning a.Ammersee. Personendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Denk mit! Verwaltungs GmbH, Inning a.Ammersee , einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-01-24: Die Zwerge 85 GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.