Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Velle Bau GmbH

Bauunternehmen, Ihr Baugeschäft, Baut..., Vertrauens, Rohbau, Maurerblitz, Baumoaster, Schlossblick, Ruhig
Adresse / Anfahrt
Schloßstraße 5
87645 Schwangau
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2008 hat die Änderung des § 5 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Schlossstraße 5, 87645 Schwangau.

2017-01-05:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Velle, Heinrich, Schwangau, *26.07.1953. Bestellt: Geschäftsführer: Velle, Thomas, Schwangau, *04.06.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-08-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme der Firma Der Maurerblitz e.K. mit dem Sitz in Schwangau (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 490) durch Ausgliederung aus dem Vermögen des Inhabers Velle, Thomas, *04.06.1976 und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2017-08-25:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 11.08.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das unter der Firma Der Maurerblitz e.K., Schwangau (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 490) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Velle, Thomas, Schwangau, *04.06.1976 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing