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job GmbH

Sonstige Dienstleistungen, Bauunternehmen, E-Bulb..., AMFE, Thermo Bulbs, Thermosicherung, Thermo Bulb, Glasampullen, Sprinkler, Ampulle, Mini-Feuerlöscher, TME
Adresse / Anfahrt
Kurt-Fischer-Straße 30
22926 Ahrensburg
1x Adresse:

An der Strusbek 5
22926 Ahrensburg


Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-19:
Geschäftsführer: 3. Gieselmann, Götz, *12.05.1970, Delingsdorf; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.

2009-04-03:
Geschäftsanschrift eingetragen. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Job, Eduard J..

2009-05-29:
Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Müller, Bodo, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Gieselmann, Götz, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2011-05-20:
Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Am Knick 6, 22113 Oststeinbek, Vertretungsregelung: Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein. Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Zimmermann, Günter, *11.03.1939, Handeloh-Wörme; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2: Liquidator: Zimmermann, Uwe, *05.02.1942, Sülfeld; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.05.2011 ist die Gesellschaft aufgelöst..

2011-09-22:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2011 einen Teil ihres Vermögens auf die hierdurch neu gegründete JOB Thermo Bulbs GmbH mit Sitz in Ahrensburg (AG Lübeck HRB 11398 HL) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2016-11-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Gieselmann, Götz

2018-07-04:
Prokura: 2. Schönrade, Kathie, geb. Francke, *11.04.1970, Friedrichsruhe; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 3. Teschner, Jürgen, *18.04.1967, Hamburg; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen

2018-12-27:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Goldenbaum, Doris

2022-05-02:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.11.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag Teile ihres Vermögens (Kommanditbeteiligung an der JOB Thermo Bulbs Glasprodukte GmbH & Co. KG mit Sitz in Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck, HRA 8590 HL) (Hafteinlage in Höhe von 800.000,00 EUR) und den Geschäftsanteil Nr. 1 im Nennbetrag von 50.000,00 EUR an der JOB Thermo Bulbs GmbH mit Sitz in Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck, HRB 11398 HL) im Wege der Abspaltung zur Aufnahme auf die JOB-Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck, HRA 9199 HL) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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