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Detzel GmbH & Co. KG

Heiztechnik, Thermotechnik, Buderus und Junkers..., Werkskundendienst
Adresse / Anfahrt
Obergasse 43
76872 Steinweiler
1x Adresse:

Erlenbachstraße 2
76872 Steinweiler


Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-16:
(Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Unternehmens für Sanitär, Heizung und Lüftung mit allen zugehörigen Gewerken und Dienstleistungen, insbesondere auch für Öl- und Gasbrenner.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Erlenbachstraße 2, 76872 Steinweiler. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Detzel Verwaltungs-GmbH, Steinweiler (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 31906), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-08-30:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 29.08.2016 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Elmar Detzel, Steinweiler, * 20.09.1953 unter der Firma Elmar Detzel e.K. in Steinweiler betriebenen Unternehmens als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 30.08.2016 erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.