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Deutsche Fernsehlotterie GmbH

Hilfswerk, Losverkauf, Lotteriegenehmigung..., SdbR, Ministerium des Innern
Adresse / Anfahrt
Axel-Springer-Platz 3
20355 Hamburg
Kontakt
14 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-03-10:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Meyer, Ingo, kaufm. Angestellter, Hamburg.

2013-01-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 hat die die Umstellung des Stammkapitals von DEM 50.000,00 auf EUR 25.564,59 sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand) und 4 (Stammkapital). Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung, der öffentlichen Gesundheitspflege und des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln und die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, insbesondere der Stiftung "Deutsches Hilfswerk" zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Lotterien, insbesondere Fernsehlotterien, sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 25.564,59 EUR.

2016-10-13:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Axel-Springer-Platz 3, 20355 Hamburg.

2020-09-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 . Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung, der öffentlichen Gesundheitspflege und des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten sowie der Zwecke des Kuratoriums Deutscher Altershilfe, Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V., der Hilfe für politisch oder religös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte und des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln und die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, insbesondere der Stiftung "Deutsches Hilfswerk" zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Lotterien, insbesondere Fernsehlotterien, sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen. (29 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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