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Deutsche Saatveredelung AG

Agrarwirtschaft, Agrargenossenschaft, TerraLife®..., Rotschwingel, Untersaaten, Anbauhinweise, Beisaaten, Weidelgras, Feldgras, Blaue Lupine, Weiße Lupine, BetaMaxx
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59557 Lippstadt
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24x HR-Bekanntmachungen:

2005-12-23:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. Stelling, Dieter, Langenberg, *20.08.1959.

2009-03-06:
Die Hauptversammlung vom 09.12.2008 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates), 11 (Vorsitzender des Aufsichtsrates und Stellvertreter), 14 (Ort der Hauptversammlung) und 16 (Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Weissenburger Str. 5, 59557 Lippstadt.

2013-11-05:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. Kaske, Axel Erich, Lippstadt, *18.05.1968.

2013-11-05:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes eingereicht worden. An der Verschmelzung sind als übertragender Rechtsträger beteiligt die Hunsballe Holding A/S, Aktiengesellschaft nach dem Recht Dänemarks, mit dem Sitz in Holstebro, Energivej 3, Mabjerg, 7500 Holstebro, Dänemark (eingetragen im dänischen Registreret unter der Registernummer CVR 36578114), sowie als übernehmender Rechtsträger die Deutsche Saatveredelungs AG, Lippstadt, (Amtsgericht Paderborn, HRB 7456).Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Deutsche Saatveredelung AG ergeben sich aus § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Deutsche Saatveredelung AG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Deutsche Saatveredelung AG nach § 125a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Deutsche Saatveredelung AG gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwas auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruchs.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Deutsche Saatveredelung AG unter deren Geschäftsanschrift Weissenburger Str. 5, 59557 Lippstadt, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Deutsche Saatveredelung AG gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über dieModalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und derMinderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.Gläubiger des übertragenden Rechtsträgers können nach § 278 des dänischen Gesetzes über Gesellschaften einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Hunsballe Holding AS geltend machen, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach dem Tag, an dem der übertragende Rechtsträger den Beschluss zum Abschluss des Verschmelzungsplans gefasst hat, schriftlich zu diesem Zweck bei der Hunsballe Holding AS zu melden. Dieses Recht besteht nicht, wenn für die Ansprüche bereits ausreichende Sicherheit geleistet wurde. Für bereits fällige Ansprüche kann die Zahlung/Tilgung und für noch nicht fällige Ansprüche ausreichende Sicherheitsleistung verlangt werden. Sicherheitsleistung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Erfüllung des Anspruchs durch gesetzliche Einrichtungen gesichert ist.Unter folgender Anschrift können Gläubiger der Hunsballe Holding AS kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen:Hunsballe Holding AS, Energivei 3, Mäbjerg, 7500 Holstebra, Dänemark

2013-12-18:
Vorstand: Dr. Heine, Dietrich, Lollar, *16.10.1956, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-01-09:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes eingereicht worden.An der Verschmelzung sind als übertragender Rechtsträger beteiligt, die Hunsballe Holding AtS, eine Aktiengesellschaft (Aktieselskab) gegründet nach dem Recht Dänemarks, mit dem Sitz in Holstebro, Energivej 3, Mabjerg, 7500 Holstebro, Dänemark; als übernehmender Rechtsträger die Deutsche Saatveredelung AG, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Lippstadt. Der übertragende Rechtsträger ist eingetragen im dänischen Registreret 1 Erhvervsstyreien (dänische Gesellschaftsbehörde) unter der Registemummer CVR 36578114. Der übemehmende Rechtsträger ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 7456. Die Rechte der Gläubiger der übemehmenden deutschen Deutsche Saatveredelung AG ergeben sich aus § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigem der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Deutsche Saatveredelung AG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Deutsche Saatveredelung AG nach § 125a Abs. 2 i.V.m. 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt,iIhren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Deutsche Saatveredelung AG gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheltsleistung zu verlangen, steht Gläubigem nicht zu, die Im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist,Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwas auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruchs.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Deutsche Saatveredelung AG unter deren Geschäftsanschrift Weissenburger Str. 5, 59557 Lippstadt, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Deutsche Saatveredelung AG gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.Gläubiger des übertragenden Rechtsträgers können nach § 278 des dänischen Gesetzes über Gesellschaften einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Hunsballe Holding AJS geltend machen, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach dem Tag, an dem der übertragende Rechtsträger den Beschluss zum Abschluss des Verschmelzungsplans gefasst hat, schriftlich zu diesem Zweck bei der Hunsballe Holding A/S zu melden. Dieses Recht besteht nicht, wenn für die Ansprüche bereits ausreichende Sicherheit geleistet wurde. Für bereits fällige Ansprüche kann die Zahlung/Tilgung und für noch nicht fällige Ansprache ausreichende Sicherheitsleistung verlangt werden. Sicherheitsleistung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Erfüllung des Anspruchs durch gesetzliche Einrichtungen gesichert ist. Unter folgender Anschrift können Gläubiger der Hunaballe Holding AJS kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen:Hunsballe Holding WS, Energivej 3, Mabjerg, 7500 Holstebro, Dänemark

2014-02-25:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der GmbH unter Firma Euro Grass Breeding Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn HRB 7588) mit der Aktiengesellschaft unter Firma Deutsche Saatveredelung AG mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn HRB 7456) eingereicht worden.

2014-04-16:
Die Hunsballe Holding A/S mit dem Sitz in Holstebro, Dänemark (eingetragen im dänischen Registreret i Erhvervsstyrelsen Registernummer CVR 36578114) als übertragender Rechtsträger ist auf die Deutsche Saatveredelung AG als übernehmende Rechtsträgerin nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 19. Dezember 2013, sowie aufgrund der dänischen Verschmelzungsbescheinigung vom 25. März 2014, durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-06-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2014 mit der Euro Grass Breeding Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn HRB 7588) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-11-21:
Dem Registergericht ist der Entwurf des Verschmelzungsplans betreffend de Verschmelzung der EURO GRASS BV, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besIoten vennootschap) gegründet nach dem Recht der Niederlande, mit dem Sitz in Ven-Zelderheide (Gemeinde Gennep), Niederlanden, eingetragen in der niederländischen Karner van Koophandel Limburg (niederländische Handelskammer) unter der Registernummer 12021463 als übertragender Rechtsträger auf die Deutsche Saatveredelung AG mit dem Sitz in Lippstadt als übernehmender Rechtsträger. Die Verschmelzung erfolgt unter Anwendung der Vorschriften der § 122a ff. deutsches UmwG sowie Art. 2:333b ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs eingereicht worden.An der Verschmelzung sind a) als übertragender Rechtstrager beteiligt, die EURO GRASS BV., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BesIoten Vennootschap), gegründet nach dem Recht der Niederlande, mit dem Sitz in Ven-Zeiderheide (Gemeinde Gennep), Niederlande;b) als übernehmender Rechtsträger die Deutsche Saatveredelung AG, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Lippstadt.Der übertragende Rechtsträger ist eingetragen in der niederländischen Kamer vati Koophandel Limburg (niederländische Handelskammer) unter der Registernummer 12021463.Der übernehmende Rechtsträger ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 7456.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 1OO-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Die Rechte der Gläubiger der übernehmeriden deutschen Deutsche Saatveredelung AG ergeben sich aus § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Deutsche Saatveredelung AG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Deutsche Saatveredelung AG nach § 125a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Deutsche Saatveredelung AG gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UrnwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwas auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedorfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resuftierenden Schadenersatzanspruchs.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Deutsche Saatveredelung AG unter deren Geschäftsanschrift Weissenburger Str. 5, 59557 Lippstadt, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde hegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Deutsche Saatveredelung AG gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über dieModalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.Bei dem übertragenden Rechtsträger EURO GRASS BV. ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 2:316 des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Veröffentlichung eines Hinweises auf die Einreichung des Verschmelzungsplans zum Handelsregister der Handelskammer Limburg in den offiziellen niederländischen Mitteilungsblättern (Nederlandse Staatscourant) setzt eine einmonatige Widerspruchsfrist für die Gläubiger der EURO GRASS BV. in Gang. Vor Ablauf dieser Widerspruchsfrist darf der Gesellschafterbeschluss der EURO GRASS BV. über die Zustimmung zu der Verschmelzung nicht gefasst werden. Innerhalb der Widerspruchsfrist können Gläubiger der EURO GRASS B.V. bei dem zuständigen Landgericht Limburg (Rechtbank Limburg) Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen und Sicherheitsleistung verlangen. Solange keine Einigung mit den widersprechenden Gläubigern oder eine rechtskräftige Entscheidung des niederländischen Gerichts vorliegt, darf der Verschmelzungsbeschluss nicht gefasst werden. Die Entscheidung des niederländischen Gerichts hängt davon ab, ob die Erfüllung der Forderungen der widersprechenden Gläubiger durch die Verschmelzung gefährdet wird.Unterfolgender Anschrift können Giäubiger der EURO GRASS BV. kostenios vollstridige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen:EURO GRASS BV., Zelder 1,6599 ES, Ven-Zelderheide, NiederlandeDer übertragende Rechtsträger EURO GRASS B.V. hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte derMinderheitsgesellschafter entfallen.

2015-02-05:
Die EURO GRASS B. V. mit dem Sitz in Ven-Zelderheide (eingetragen in der Kammer van Koophandel Limburg, Registernummer 12021463) als übertragender Rechtsträger ist auf die Deutsche Saatveredelung AG als übernehmende Rechtsträgerin nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 12.12.2014, sowie aufgrund der niederländischen Verschmelzungsbescheinigung vom 04.12.2014 durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-08-10:
Nicht mehr Vorstand: Dr. Heine, Dietrich, Lollar, *16.10.1956.

2015-09-24:
Vorstand: Dr. Kaske, Axel Erich, Lippstadt, *18.05.1968; Dr. Stelling, Dieter, Langenberg, *20.08.1959, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. Kaske, Axel Erich, Lippstadt, *18.05.1968; Dr. Stelling, Dieter, Langenberg, *20.08.1959.

2015-10-29:
Nicht mehr Vorstand: Lüdecke, Christoph, Lippstadt, *02.08.1962.

2016-03-11:
Vorstand: Krückemeyer, Clive, Senden, *25.12.1968, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-07:
Nicht mehr Vorstand: Dr. Stelling, Dieter, Langenberg, *20.08.1959. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. Stelling, Dieter, Langenberg, *20.08.1959.

2018-01-08:
Nicht mehr Vorstand: Dr. Kaske, Axel Erich, Lippstadt, *18.05.1968.

2018-06-29:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2018-07-13:
Vorstand: Dr. Hupe, Eike, Langenberg, *27.06.1974 mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-02-06:
Zweigniederlassung aufgehoben: 27321 Thedinghausen, Geschäftsanschrift: Am Heidekamp 5, 27321 Thedinghausen.

2019-07-17:
Nicht mehr Vorstand: Angenendt, Johannes Peter, Lippstadt, *24.04.1955.

2020-01-17:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2020-01-29:
Die Hauptversammlung vom 10.12.2019 hat die Änderung der Satzung in § 9 beschlossen.

2022-02-18:
Die Hauptversammlung vom 07.12.2021 hat die Änderung der Satzung in § 5 beschlossen.

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