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Dexheimer Nutzfahrzeuge und Kleingeräte GmbH & Co.KG

Einzelhandelsunternehmen, Schnitthöhenverstellung, Schnittbreite..., Grasfangkorb, Akku Rasenmäher RMA, Akku-Antrieb, Akku-Blasgerät, Akku-Blasgerät BGA, Akku-Heckenschere HSA
Adresse / Anfahrt
Fahrweg 100
67547 Worms
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-08-22:
Dexheimer Nutzfahrzeuge und Kleingeräte-Fachbetrieb GmbH & Co. KG, Worms (Fahrweg 100, 67547 Worms, Gegenstand des Unternehmens ist die Reparatur und der Verkauf von Nutzfahrzeugen und Kleingeräten sowie die Einbringung aller sonstiger zugehöriger Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Dexheimer Verwaltungs GmbH, Worms (Amtsgericht Mainz HRB 41359), mit der Befugnis, im Namen der Kommanditgesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen abzuschließen.

2008-10-06:
Einzelprokura: Dexheimer, Silke, geb. Weber, Marnheim, *17.02.1965. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 27.08.2008 das Unternehmen als Ganzes mit Ausnahme des im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag bezeichneten betrieblichen Grundbesitzes und der den Grundstücksbelastungen zugrunde liegenden Darlehen des von dem Einzelkaufmann Gerd Dexheimer unter der Firma Gerd Dexheimer e.Kfm. in Worms (Amtsgericht Mainz, HRA 40567) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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