Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

DfG GmbH & Co. KG

Genossenschaftsbanken, Drittanbieter-Service, Dieses Feld..., Benutzerinteressen, Kooperationsmodell, Informationsaustausch, Vorgangsvorlagen, Arbeitsanweisungen
Adresse / Anfahrt
Kürräckerstraße 15
71409 Schwaikheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-09:
(die Erbringung von Dienstleistungen für Kreditinstitute, vornehmlich Genossenschaftsbanken, hier insbesondere der internen Revision, des Datenschutzes, des sonstigen Beauftragtenwesen (z. B. Geldwäsche, Compliance, Auslagerungsmanagement) wie allgemeine Beratungen, Unterstützungen in den verschiedenen Bereichen des Bankbetriebs wie Organisation, Prozessgestaltung, Marktfolge.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kürräckerstraße 15, 71409 Schwaikheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten zwei gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: DfG Verwaltungs-GmbH, Schwaikheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 776555).

2021-02-03:
Der Einzelkaufmann Rahn, Michael, Schwaikheim, *11.09.1973 hat als Inhaber der Firma "Dienstleistungsunternehmen für Genossenschaftsbanken, Inhaber Michael Rahn e.K.", Schwaikheim das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.01.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 22.01.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.