2013-08-05: Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Di Gennaro Marktstand GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Von-Pistorius-Straße 1, 70188 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.07.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Di Gennaro Marktstand GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 23645) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-11-26: Der zwischen der Gesellschaft und der "Di Gennaro Feinkost- und Weinhandelsgesellschaft mbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 12991) am 30.09.1998 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 04.11.2014 neugefasst. Die Gesellschafterversammlungen haben der Neufassung am 17.11.2014 zugestimmt.