2017-08-10: . Der Verein "Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens im Kirchenbezirk Annaberg e.V." mit dem Sitz in Annaberg-Buchholz (Amtsgericht Chemnitz VR 4132) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2016 und Nachtrag vom 28.04.2017 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 01.07.2017 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 06.06.2017 mit dem Verein verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-12-21: Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2021 sowie Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.06.2021 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 29.06.2021 mit dem Diakonisches Werk Aue/Schwarzenberg e.V. mit dem Sitz in Aue-Bad Schlema (Amtsgericht Chemnitz, VR 15126) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.