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Dialog.Kultur UG (haftungsbeschränkt)

Zuhören, Draußen, Zuhörerinnen..., Zuhörer*innen, Dialogkultur, Einsamkeit, Unterstützer*innen, Gesinnung, Völkerverständigung, Altenhilfe
Adresse / Anfahrt
Auf der Böck 50
40221 Düsseldorf
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
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mind. 6 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-10-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.09.2021. Geschäftsanschrift: Auf der Böck 50, 40221 Düsseldorf. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die folgenden Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Förderung der Kooperation und des Austauschs zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen und Initiativen, die zur Bildung, zum Brückenbauen zwischen Kulturen, Nationen, Religionen, Kunst und Wirtschaft innerhalb unserer Gesellschaft beitragen; Förderung bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen von partizipativen, öffentlichen Aktivitäten, die zu Dialogkultur, Toleranz, Verständnis und Offenheit beitragen; Bildung und Information von Bürgerinnen und Bürgern über Aspekte von Dialogkultur, Kunst und zu interdisziplinärer Kommunikation beitragen; Errichung einer Plattform für den interdisziplinären Gedankenaustausch, insbesondere zwischen Kunst, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft; Organisation von breitenwirksamen Veranstaltungen und Kampagnen in den Bereichen. Der Zweck der Gesellschaft kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: von Fragstein, Christine, Düsseldorf, *03.02.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-03-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2. und damit des Unternehmensgegenstandes sowie in Ziffer 14. beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, Förderung von Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die folgenden Maßnahmen: - Förderung der Jugend- und Altenhilfe wird u. a. verwirklicht durch eine Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf, dem Seniorenrat, den Schulen, dem Arbeitskreis Einsamkeit und weiteren steuerbegünstigten gemeinnützigen Organisationen durch die Organisation von grundsätzlich kostenfreien Treffen und Impulsen in Seniorenzentren, Spaziergängen mit Senioren, Impulsen für Kinder, Jugendliche und Schulklassen mit Unterstützung und Ausbau von ehrenamtlichen Helfern. - Förderung von Kunst und Kultur wird u.a. verwirklicht durch Veranstaltungen, Seminare, Workshops, Filmvorführungen rund um interdisziplinären Gedankenaustausch, insbesondere zwischen Kunst, Kultur, Wissenschaft und Zivilgesellschaft (Künstler, Politiker, Wissenschaftler) mit Hilfe und Ausbau von ehrenamtlichen Helfern. - Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens wird verwirklicht in Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf, dem Seniorenrat und weiteren steuerbegünstigten gemeinnützigen Organisationen durch grundsätzlich kostenlose Aktionen, Veranstaltungen, Organisation, Unterstützung für Bürgerfeste, Seminare, Workshops und Austausch rund um die Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen und Immigranten mit Unterstützung und Ausbau von ehrenamtlichen Helfern. - Förderung der Kooperation und des Austauschs zwischen Bürgern, Organisationen und Initiativen, die zur Bildung, zum Brückenbauen zwischen Kulturen, Nationen, Religionen, Kunst und Wirtschaft innerhalb unserer Gesellschaft beitragen. Dies wird insbesondere durch die Organisation von breitenwirksamen Veranstaltungen und Kampagnen in den Bereichen, die gegen soziale Einsamkeit und Spaltung beitragen, Integration unterstützen, soziokulturell Einfluss nehmen können und zu Verständigung und zum Brückenbauen zwischen Generationen, Schichten und Herkunft beitragen. Dies mit Hilfe und Ausbau von ehrenamtlichen Helfern. - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, der Bildung und Information von Bürgern im Rahmen von öffentlichen, soziokulturellen Aktivitäten, die zu Dialogkultur, Toleranz, Verständnis und Offenheit beitragen. Beispielhaft sind hier grundsätzlich kostenfreie Aktionen in den Düsseldorfer Stadtteilen, Institutionen sowie am Rheinufer in Kooperation mit der Stadt Düsseldorf und weiteren steuerbegünstigten gemeinnützigen Organisationen mit Unterstützung und Ausbau von ehrenamtlichen Helfern. - Die oben beschriebenen Maßnahmen sind insbesondere auf die Unterstützung von sozial isolierten oder benachteiligten Bürgern (z.B. Obdachlose, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Flüchtlinge, Alleinerziehende und vereinsamte Senioren) sowie zur Förderung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet. Der Zweck der Gesellschaft kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO.