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Die Leoparden GmbH

Digitalagentur, Textkreation, Wonach..., Intermedial, Ludwigsburg Ob, Ludwigsburg Ob Webdesign, Ob Webdesign
Adresse / Anfahrt
Schillerstraße 60
70839 Gerlingen
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-06-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2021. Geschäftsanschrift: Schillerstraße 60, 70839 Gerlingen. Gegenstand: Die Konzeption, Umsetzung und Betreuung von Software, Digitalisierungs- und IT-Vorhaben. Dies umfasst neben der Softwareentwicklung auch Beratungsleistungen sowie die Erstellung und den Betrieb von Apps, Internetplattformen, E-Business-Modellen, Web-, Cloud- und Desktop-Anwendungen im eigenen Namen und für Dritte. Darüber hinaus gehören der Handel mit Hard- und Software ebenfalls zum Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Aufgabenbereiches branchen- und industrieunabhängig. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bordt, Oliver Alexander, Renningen, *13.03.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Bordt, Oliver Alexander, Renningen, *13.03.1980 als Inhaber der Firma "Die Leoparden e.K.", Gerlingen (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 729617) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 18.06.2021. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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