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Diehr PraxisPlus GmbH

Zahnarzt, Dienstleister, Zahnarztpraxen..., Praxisanalyse, Ansprechpartnern, Praxisgründung, Zahnärztinnen
Adresse / Anfahrt
Münsterstraße 111
48155 Münster
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-05-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2016. Geschäftsanschrift: Münsterstraße 111, 48155 Münster. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Einbringung von Beratungsleistungen für Zahnarztpraxen, Finanz- und Lohnbuchhaltung und Controlling. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Diehr, Detlef, Münster, *12.05.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-12-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Übernahme von Teilen des Vermögens der Diehr - Praxisplus Detlef Diehr e. K. mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRA 9506) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.09.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.09.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.09.2016 Teile des Vermögens der Diehr - Praxisplus Detlef Diehr e. K. mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRA 9506) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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