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Mattke GmbH & Co. KG

Hydraulikservice, Baumaschinen
Adresse / Anfahrt
Schäkeler Straße 2
27259 Varrel
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-09-08:
(Gegenstand des Unternehmens ist Beratung, Verkauf von Neu- und Gebrauchtsmaschinen, Reparaturen und Wartungsarbeiten im Bereich Land- und Baumaschinen, Metallbau, Hydraulikservice, Spezialmaschinen und Gartengeräte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schäkeler Str. 2, 27259 Varrel. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Mattke Verwaltungs GmbH, Varrel (Amtsgericht Walsrode HRB 209658), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis- auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit der Komplementärin und/oder einzelnen Gesellschaftern mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen.

2021-11-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.10.2021 Teile des Vermögens der Dieter Mattke e.K. mit Sitz in Varrel (Amtsgericht Walsrode, HRA 203988) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.