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DocCheck AG

Gesundheitswesen, Medizin und Gesundheit, Healthcaremarkt..., Töchtern, Heilberufler, Befragungsmethoden, Marktforschung, abschicken, Research
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Vogelsanger Straße 66
50823 Köln
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mind. 39 Mitarbeiter
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19x HR-Bekanntmachungen:

2005-07-14:
Satzung vom 19.10.1999. Die Hauptversammlung hat am 15.06.2005 beschlossen, die Firma und entsprechend die Satzung in § 1 Abs. (1) zu ändern; das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2001 geschaffene genehmigte Kapital aufzuheben, ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und entsprechend die Satzung in § 5 Abs. (3) zu ändern. Neue Firma: DocCheck AG. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14.06.2010 um insgesamt bis zu Euro 2.952.156,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe nennbetragsloser auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar-oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: - für Spitzenbeträge; - bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn die Kapitalerhöhung zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabetrag den maßgeblichen Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenpreis gilt der Mittelwert der Kurse für die Aktie der Gesellschaft in der Eröffnungsauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten fünf Börsentage vor Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der neuen Aktien. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist; - zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, Teilen von Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie zum Beispiel Patenten, Marken oder hierauf gerichteten Lizenzen, oder sonstigenProduktrechten oder sonstigen Sacheinlagen; - zur Erschließung neuer Kapitalmärkte; - zur Bedienung von Aktienoptionen, die durch die Gesellschaft ausgegeben wurden; - zur Ausgabe von Belegschaftsaktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder mit dieserverbundener Unternehmen. Soweit der Vorstand eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zur Bedienung von Aktienoptionen durchführt, darf der Vorstand insgesamt aus dieser Ermächtigung zur genehmigten Kapitalerhöhung sowie aus der Ermächigung zur bedingten Kapitalerhöhung gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung maximal das Grundkapital um bis zu zehn vom Hundert durch ein- oder mehrmalige Ausgabe nennbetragloser auf den Namen lautender Aktien erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

2005-10-25:
Nicht mehr Vorstand: Korte, Hermann. Bestellt als Vorstand: Rieger, Helmut, Fabrikant, Böblingen, *16.08.1975.

2006-06-14:
Die Hauptversammlung vom 31.05.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 18 (Einberufung der Hauptversammlung), 19 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und 21 (Vorsitz in der Hauptverhandlung) beschlossen.

2007-08-06:
Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 28.06.2007 ist in § 5 Absatz (4) die Zahl "590.431" durch "30.500" ersetzt. Es ist ein neues bedingtes Kapital in Höhe von EUR 559.931 geschaffen; in § 5 der Satzung ist ein neuer Absatz 5 eingefügt. Der bisherige Absatz 5 ist umgegliedert in Absatz 6. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder der DocCheck AG und der mit der DocCheck AG verbundenen Unternehmen, Geschäftsführer der mit der DocCheck AG verbundenen Unternehmen sowie Führungskräfte mit hohem strategischen Stellenwert der DocCheck AG und der mit der DocCheck AG verbundenen Unternehmen nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.06.2007. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der gewährten Bezugsrechte ihr Bezugsrecht ausüben. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

2008-04-23:
Das Grundkapital ist durch Einziehung eigener Aktien, welche die Gesellschaft aufgrund der Ermächtigungen der Hauptversammlungen vom 31.05.2006 und 28.06.2007 im Zeitraum ab dem 07.09.2006 erworben hat, durch Beschluss des Vorstandes mit Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats vom 19.02.2008, von 5.904.312,00 Euro um 260.860,00 Euro auf 5.643.452,00 Euro herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 5 Absätze 1 und 2. 5.643.452,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.

2008-04-29:
Das Grundkapital ist durch Einziehung eigener Aktien, welche die Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlungen vom 31.05.2006 und 28.06.2007 im Zeitraum ab dem 07.09.2006 erworben hat, durch Beschluss des Vorstandes mit Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats vom 31.03.2008, von 5.643.452,00 EUR um 300.000,00 EUR auf 5.343.452,00 EUR herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 5 Absätze 1 und 2. 5.343.452,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.

2008-06-19:
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.05.2008 ist das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 5.343.452,00, eingeteilt in 5.343.452 Stückaktien, nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um EUR 10.686.904,00 auf EUR 16.030.356,00 erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrages in Höhe von EUR 10.686.904,00 der in der Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2007 ausgewiesenen Kapitalrücklage. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien. Der auf jede Stückaktie anteilig entfallende Betrag am Grundkapital der Gesellschaft erhöht sich im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 5 Abs. 1. 16.030.356,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.

2008-06-19:
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.05.2008 ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 16.030.356,00, eingeteilt in 5.343.452 Stückaktien, um EUR 10.686.904,00 auf EUR 5.343.452 herabgesetzt. Die Herabsetzung um EUR 10.686.904,00 erfolgt gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§ 222 ff. AktG) durch Herabsetzung des auf jede Aktie entfallenden Anteils am Grundkapital zum Zwecke der Einstellung von EUR 10.686.904,00 in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 4 (Bekanntmachungen) und § 6 (Aktien). Die Satzung ist ferner geändert in § 5 Abs. 1. 5.343.452,00 EUR

2009-06-02:
Die Hauptversammlung vom 20.05.2009 hat die bisher auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft in Namensaktien umgewandelt. Es ist beschlossen worden die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Bekanntmachungen) - § 5 Abs. 3 Satz 1 (genehmigtes Kapital) - § 6 Abs. 1 (Aktien) - § 19 (Teilnahme an der Hauptversammlung) - § 18 Abs. 3 (Ort und Einberufung) beschlossen. Ferner ist § 5 Abs. 4 (bedingtes Kapital) ersatzlos gestrichen, der bisherige § 5 Abs. 5 der Satzung ist § 5 Abs. 4 der Satzung und der bisherige § 5 Abs. 6 der Satzung ist § 5 Abs. 5 der Satzung. Geschäftsanschrift: Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln. Nicht mehr Vorstand: Antwerpes, Jan, Köln, *25.03.1965. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14.06.2010 um insgesamt bis zu Euro 2.952.156,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe nennbetragsloser auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: - für Spitzenbeträge; - bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn die Kapitalerhöhung zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabetrag den maßgeblichen Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenpreis gilt der Mittelwert der Kurse für die Aktie der Gesellschaft in der Eröffnungsauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten fünf Börsentage vor Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der neuen Aktien. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist; - zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, Teilen von Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie zum Beispiel Patenten, Marken oder hierauf gerichteten Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen; - zur Erschließung neuer Kapitalmärkte; - zur Bedienung von Aktienoptionen, die durch die Gesellschaft ausgegeben wurden; - zur Ausgabe von Belegschaftsaktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder mit dieser verbundener Unternehmen. Soweit der Vorstand eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zur Bedienung von Aktienoptionen durchführt, darf der Vorstand insgesamt aus dieser Ermächtigung zur genehmigten Kapitalerhöhung sowie aus der Ermächigung zur bedingten Kapitalerhöhung gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung maximal das Grundkapital um bis zu zehn vom Hundert durch ein- oder mehrmalige Ausgabe nennbetragloser auf den Namen lautender Aktien erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

2010-07-19:
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2010 ist das bisherige genehmigte Kapital aufgehoben, ein neues genehmigtes Kapital geschaffen worden (Genehmigtes Kapital 2010), § 5 (Grundkapital) der Satzung entsprechend und die Satzung weiter geändert in §§ 18, 19 (Hauptversammlung). Außerdem ist das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien, welche die Gesellschaft aufgrund der Ermächtigungen der Hauptversammlung vom 31.05.2006 und 28.05.2007 ab dem 07.09.2006 erworben hat von 5.343.452 EUR durch Vorstandsbeschluß vom 5.5.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 7.5.2010 um 3216.- Euro und durch Vorstandsbeschluß vom 3.5.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 7.5.2010 um 55204.- Euro, insgesamt um 58420,00 EUR auf 5.285032.- EUR herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung durch Einziehung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend in § 5 (Grundkapital) geändert. Neues Grundkapital: 5.285.032,00 EUR. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 11. Mai 2015 um insgesamt bis zu 2.521.726,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe nennbetragsloser auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Bezugsrechtsausschluss ist nur zu im Beschluss näher angegebenen Zwecken zulässig.

2012-03-20:
Das Grundkapital ist durch Einziehung eigener Aktien, welche die Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 1.6.2011 ab dem 12.12.2011 bis zum 22.12.2011 erworben hat durch Vorstandsbeschluß vom 30.12.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tag um 295.216,00 Euro auf 4.989.816,00 Euro herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung durch Einziehung ist durchgeführt. § 5 der Satzung (Grundkapital) ist durch Beschluß des Aufsichtsrates geändert. Neues Grundkapital: 4.989.816,00 EUR.

2012-07-05:
Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 25.05.2012 ist das bisherige um bis zu 559.931,00 Euro bedingte Kapital aufgehoben. Es ist ein neues bedingtes Kapital in Höhe von 498.981,00 Euro (Bedingtes Kapital 2012) geschaffen worden. § 5 (Grundkapital) Abs. 4 ist entsprechend geändert. Das Grundkapital ist um bis zu 498.981,00 Euro bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 498.981 auf den Namen lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2012). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder der DocCheck AG und Mitglieder der Geschäftsführung der mit der DocCheck AG verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer (insbesondere Führungskräfte mit hohem strategischen Stellenwert) der DocCheck AG und der mit der DocCheck AG verbundenen Unternehmen nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. Mai 2012.Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der gewährten Bezugsrechte ihr Bezugsrecht ausüben und die Gesellschaft zur Erfüllung des Bezugsrechts keine eigenen Aktien oder hierzu Aktien aus genehmigten Kapital verwendet. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats bzw., soweit die Gewährung an Mitglieder des Vorstands erfolgt, der Aufsichtsrat, ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

2013-08-01:
Dem Registergericht wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht.

2015-09-03:
Die Hauptversammlung vom 20.05.2015 hat die Änderung der Satzung in §§ 4 Abs. (1), 10 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats) Abs. (2) und (4), 13 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats) Abs. (1) und 21 (Vorsitz in der Hauptversammlung) Abs. (1) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 20.05.2015 hat ein genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2015) geschaffen und § 5 Abs. (3) entsprechend geändert. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19.05.2020 um bis zu insgesamt EUR 2.494.908,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die Ausnutzung der Ermächtigung kann auch in einzelnen Tranchen erfolgen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

2018-07-24:
Die Hauptversammlung vom 30.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 und mit ihr die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals (genehmigtes Kapital 2015) und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (genehmigtes Kapital 2018) beschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. Mai 2023 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.494.908,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2020-01-06:
Nicht mehr Vorstand: Rieger, Helmut, Fabrikant, Böblingen, *16.08.1975. Bestellt als Vorstand: Knoop, Jens, Köln, *04.12.1973; Kölzer, Thilo, Frechen, *25.03.1974; Stadtmann, Philip, Köln, *29.06.1976.

2020-01-31:
Aufgrund der am 25.5.2012 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind 40.000 Aktien ausgegeben worden. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 40.000,- EUR durchgeführt. Das Grundkapital beträgt jetzt 5.029,816,- EUR. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 27.12.2019 wurde § 5 (Grundkapital) Abs. 1 und Abs. 4 S. 1 (Höhe und Einteilung) der Satzung geändert. 5.029.816,00 EUR. Das Grundkapital ist um bis zu 458.981,00 Euro bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 458.981 auf den Namen lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2012). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder der DocCheck AG und Mitglieder der Geschäftsführung der mit der DocCheck AG verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer (insbesondere Führungskräfte mit hohem strategischen Stellenwert) der DocCheck AG und der mit der DocCheck AG verbundenen Unternehmen nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25.05.2012. Die bedingte Kaptialerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der gewährten Bezugsrechte ihr Bezugsrecht ausüben und die Gesellschaft zur Erfüllung des Bezugsrechts keine eigenen Aktien oder hierzu Aktien aus genehmigten Kapital verwendet. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats bzw., soweit die Gewährung an Mitglieder des Vorstands erfolgt, der Aufsichtsrat, sind ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

2020-07-01:
Die Hauptversammlung vom 29.05.2020 hat beschlossen, das durch Zeitablauf ausgelaufene bedingte Kapital aufzuheben und ein neues bedingtes Kapital zu schaffen und entsprechend § 5 (Grundkapital) Abs. 4 neu zu fassen. Des weiteren wurde § 18 (Ort und Einberufung) Abs. 4 ersatzlos gestrichen. Die Satzung wurde ferner um neue § 19 a und § 19 b ergänzt und § 21 (Vorsitz der Hauptversammlung) der Satzung neu gefasst. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.05.2020 um bis zu 502.981,00 Euro durch die Ausgabe von bis zu 502.981 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem Gewinn des Geschäftsjahres in dem die Ausgabe erfolgt, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen an Vorstandmitglieder der DocCheck AG, Mitglieder der Geschäftsführung der mit der DocCheck AG verbundenen Unternehmen sowie Führungskräften mit hohem strategischem Stellenwert und andere Arbeitnehmer der DocCheck AG sowie von mit der DocCheck AG verbundenen Unternehmen gemäß der in der Hauptversammlung vom 29.05.2020 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, als die Inhaber der gewährten Bezugsrechte ihr Bezugsrecht ausüben und die Gesellschaft zur Erfüllung des Bezugsrechts keine eigenen Aktien gewährt oder hierzu Aktien aus genehmigtem Kapital verwendet.

2021-02-15:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.05.2018 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 30.11.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 7.600,00 EUR durch die Ausgabe von bis zu 7.600 neuen, auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien erhöht. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 4060,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.02.2021 ist die Satzung in § 5 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 entsprechend geändert. 5.033.876,00 EUR. Das Genehmigtes Kapital 2018 beträgt nach teilweise Ausschöpfung noch 2.490.848,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

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