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Dohrmann Kälte- und Klimatechnik GmbH

Kältetechnik, Klimatisierung, Lüftungstechnik..., Raumlufttechnik, Kälteanlagenbauer
Adresse / Anfahrt
Marie-Curie-Straße 13
24145 Kiel
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-01-10:
Geschäftsführer: 2. Pilates, Simon, *17.05.1989, Flintbek; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Prokurist: 1. Stumm, Kira

2020-07-23:
Gegenstand: Entwicklung, Konstruktion, Reparatur, Wartung und Vertrieb von elektrischen Geräten, Einrichtungen und Anlagen der Klima- und Lüftungstechnik; Kapital: 46.877 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.07.2020 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der Petersen Kälte- und Klimatechnik GmbH mit Sitz in Nortorf (Amtsgericht Kiel, HRB 15865 KI) auf 46.877 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag im Zuge einer vollständigen Neufassung geändert hinsichtlich Gegenstand, Stammkapital und allgemeiner Vertretungsregelung.

2020-08-05:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Petersen Kälte- und Klimatechnik GmbH, Nortorf (Amtsgericht Kiel, HRB 15865 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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