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Dr. Arne Einhausen GmbH & Co. KG

Unternehmenssitz, Hausbau-Förderungen, Hausbau-Schutzbrief..., HausAusstellung, Nachhaltiger Hausbau, EnergieSparhäuser, Bedrohungen, Stadthäuser, Zweifamilienhäuser
Adresse / Anfahrt
Seeveblick 2
21435 Stelle
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-31:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Seeveblick 2, 21435 Stelle. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Geselllschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertritt jeder von ihnen die Gesellschaft gemeinsam mit einem weiteren persönlich haftenden Gesellschafter oder gemeinsam mit einem Prokuristen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Einhausen-Verwaltungsgesellschaft mbH, Stelle (Amtsgericht Lüneburg HRB 206835), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-12-14:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.08.2017 (URNr. 707/2017 Notar Peter Schmiedel, Seevetal) sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 31.08.2017 das von dem Einzelkaufmann Dr. Arne Einhausen, Stelle, geb. 18.04.1968 unter der Firma Dr. Arne Einhausen e.K. in Stelle (Amtsgericht Lüneburg, HRA 201976) betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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